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Herr Knott erläutert vor Ort den Antrag der Eheleute Rahn. Der Antrag erfüllt momentan nicht die Anforderungen einer sog. Ergänzungssatzung, da bereits jetzt ein zweites Wohnhaus planungsrechtlich auf dem Hausgrundstück möglich ist. Die Bautiefe für diesen Einzelfall zu erweitern ist städtebaulich nicht erwünscht, weil dieses neue Baugrundstück eindeutig nicht vom bebauten Bereich geprägt würde. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, zunächst den Bebauungsplan Nr. 113, der sich südlich anschließt, aufzustellen. Dann könnte eine Satzungsergänzung in Betracht kommen. Alternativ besteht für Herrn Rahn die Möglichkeit, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB in Auftrag zu geben. Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung unter TOP 6.
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