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Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Hermesdorf“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Eisenbahnstraße 2“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Plans gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
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