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Auszug - Vorstellung der Konzeptstudie zur OD Hermesdorf (B 256) durch das Ing.-Büro Bohle  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Hochstraße | Inselplatz um 16:00 Uhr
 
Beschluss


Vorab erläutert Herr Bohle vom Ing.-Büro Bohle anstehende Baumaßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW im Gebiet der Stadt Waldbröl.

 

Mit den Bauarbeiten zur Errichtung des Kreisverkehrsplatzes “Hülstert“ wird im Sommer 2019 begonnen.

 

Der Baubeginn für den Kreisverkehr L 324 / Lise-Meitner-Straße / Abzweig Alfenzingen hängt von der Gewährung der Landesmittel ab. Mit den Arbeiten soll voraussichtlich im Jahr 2020 begonnen werden. Der Durchmesser des Kreisverkehrsplatzes beträgt 38 m. Die Planung ist abgeschlossen.

 

Sollte sich der Baubeginn verzögern, könnte die Sanierung des Kreisverkehrsplatzes B 256 / Wiehler Straße oder des Kreisverkehrsplatzes B 256 / Hermesdorf / Lise-Meitner-Straße vorgezogen werden. An der Wiehler Straße von der Eimündung des Baucentrums Cronrath zum Kreisverkehr Boxberg sind Deckensanierungsarbeiten erforderlich.

 

Mit einer Power-Point-Präsentation stellt Herr Bohle die Konzeptstudie zur OD Hermesdorf (B 256) vor.

 

Herr Bohle weist vorab auf erhebliche Mängel in der Ortsdurchfahrt Hermesdorf hin. So weisen die Gehwege eine maximale Breite von 1,50 m auf. Teilweise ist kein Gehweg vorhanden. Hecken, Sträucher und Bäume schränken die Sicht auf den Gegenverkehr ein. Die Breite der Parkbuchten von 1,80 m reicht oft nicht aus. Es stehen nicht ausreichend Querungshilfen zur Verfügung. Die zulässigen Geschwindigkeiten innerhalb der Ortsdurchfahrten werden oftmals überschritten. Am Ortseingang, von Reichshof-Denklingen kommend, hat sich im Kurvenbereich die Fahrbahn derart gesenkt, dass sich die Lastzüge in Richtung des Fußgängerweges neigen.

 

Die Ausbaulänge der Ortsdurchfahrt beläuft sich auf 1.150 m. Die Fahrbahnbreite beträgt derzeit 6,5 m. Links und rechts der Fahrbahn steht für einen Ausbau ausreichend ungenutzte Fläche zur Verfügung. Für einen Ausbau der Straße ist nur geringer Grunderwerb erforderlich. Die Planung sieht einen Straßenquerschnitt zwischen 12,8 und 14 m vor. Dieser setzt sich aus einem 3 m breiten Rad-/Gehweg, einer 7,5 m breiten Fahrbahn, einem 1,25 m breiten Schutzstreifen und einem 2,3 m breiten Gehweg zusammen.

 

Die Ausschussvorsitzende regt an, den Schutzstreifen farbig zu gestalten. Hierzu teilt Herr Bohle mit, dass der Landesbetrieb Straßen NRW farbige Schutzstreifen wegen der bestehenden Rutschgefahr ablehnt.

 

Nach Aussage des s.B. Peisker wird die Querungshilfe in Höhe des Supermarktes Lidl nicht genutzt, weil sich die Treppe des Supermarktes zur Straße nicht im Bereich der Querungshilfe befindet. Dies sollte in der Planung berücksichtigt werden.

 

Herr Bohle teilt mit, dass auf den zur Verfügung stehenden Flächen keine Möglichkeit für  die Errichtung von Parkbuchten für Gelenkbusse vorhanden ist. Die Busse müssen auf der Fahrbahn halten.