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Herr Knott erläutert vor Ort den Bauwunsch des Herrn Boger auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück Nr. 350, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 54 „Hermesdorf-Süd“ liegt, allerdings nicht über eine Erschließung verfügt. Herr Boger plant deshalb eine Zufahrt von der noch herzustellenden Elbinger Straße über die Parzelle 229, auf der zusätzlich noch eine Garage und im nördlichen Bereich ein weiteres Baugrundstück entstehen sollen. Um diese Vorhaben zu ermöglichen, müsste ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Dieser würde eine Lückenschließung bewirken und wird deshalb von der Verwaltung befürwortet. Der Ausschuss spricht sich ebenfalls grundsätzlich für die Ausweisung aus, bittet jedoch um Prüfung, ob weitere Grundstücke in den Planbereich aufgenommen werden können. Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung unter TOP 7.
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