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Auszug - Änderung der Hauptsatzung hier: § 14, Abs. 3  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/131/2019 Änderung der Hauptsatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Steiniger zeigt sich irritiert, dass nach monatelanger Beratung über die Änderung der Hauptsatzung nunmehr dieser Antrag nachgeschoben wird und er frage sich, was damit erreicht werden solle. Er bedaure, dass aus dem gefundenen Kompromiss ausgeschert wird und sieht in dem Antrag ein Misstrauensvotum gegenüber der Verwaltung. StV. Steiniger bittet darum, den Antrag zurückzuziehen.

 

StV. Kronenberg entgegnet, dass dieser Antrag in keiner Weise von Misstrauen gegenüber der Verwaltung zeugt. Nach seiner Feststellung sei eine solche Regelung in den Hauptsatzungen der Nachbarkommunen ebenfalls vorhanden; darüber hinaus handele es sich um ein legitimes Recht, welches durch die Gemeindeordnung ausdrücklich eingeräumt wird. Darüber hinaus sei es Sache der SPD-Fraktion zu welchem Zeitpunkt sie einen Antrag stelle. Es gehe darum, das vertrauensvolle Miteinander zu stärken und gemeinsam die bestgliche Lösung zu finden. Es sei ihm nicht bekannt, dass eine derartige Regelung in anderen Kommunen zu Problemen geführt hätte.

 

rgermeister Koester gibt zu bedenken, dass Personalentscheidungen unter politischem Einfluss nicht automatisch zu besseren Ergebnissen führen würden und verweist auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Es gebe keine Veranlassung, an den städtischen Bediensteten in Leitungspositionen zu zweifeln und von daher sei diese Regelung weder begründet noch effizient.

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass von der Änderung nur Bedienstete in Leitungsfunktion betroffen ren. Es gehe gar nicht darum, dass sich die Politik in jede Personalfrage einmischen wolle aber es sei sinnvoll, Entscheidungen zur Besetzung von Leitungspositionen auf mehrere Schultern zu verteilen.

 

StV. Hennlein führt aus, dass er grundsätzlich bei allen Anträgen den guten Willen voraussetze, etwas Positives zu bewirken. Dieser Antrag sei daher kein Ausdruck des Misstrauens, sondern solle die Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung fördern. Von daher sei es auch falsch, irgendetwas in diesen Antrag hinein zu interpretieren was nicht richtig sei. Die Gemeindeordnung sehe eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder vor, um eine Entscheidung zur Besetzung von Leitungspositionen zu treffen. Im Zweifel habe der Bürgermeister das letzte Wort. Diese Vorschriften müssten ausreichend sein, um Zweifel hinsichtlich des gestellten Antrages zu zerstreuen.

 

StV. Hein zeigt Verständnis dafür, dass bei der Nachbearbeitung von politischen Beratungen in den Fraktionen sich zusätzliche Themen ergebennnen, die eine entsprechende Antragstellung nach sich ziehen. Von daher sei der Antrag kein Ausdruck von Misstrauen.

 

StV. Greb bemerkt, dass es um Kontrolle und Unterstützung der Verwaltung gehe und nicht um den Ausdruck von Misstrauen.ein z      

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 16 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen die Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl im Sinne des Antrages.

 

rgermeister Koester teilt mit, dass dieser Antrag trotz Stimmenmehrheit abgelehnt ist, weil gemäß Gemeindeordnung die Änderung der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erfolgen darf. Da dieses erforderliche Quorum nicht zustande gekommen ist, ist der Antrag abgelehnt.