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Auszug - Anfragen der SPD-Fraktion im Rat vom 27.03.2019 zur Inklusion (siehe Anlage und Stellungnahme)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/130/2019 Fragen zur Inkusion
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfragen Ratsfraktion/Stadtverordnete(r)
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

 

 

StV Kronenberg erläutert zum Inhalt der Anfrage der SPD-Fraktion zur Inklusion, dass ein zu erwartender und nicht außer Acht zu lassender Anstieg der Klassenstärken insbesondere

nach der Klasse 6 den Qualitätsstandard in den Inklusionsklassen beeinträchtigen könnte.

Er weist darauf hin, dass bei der einmaligen Einrichtung eines 5. Zuges an der Gesamtschule eine Entspannung innerhalb der Zügigkeiten eingetreten und die Ablehnung eines kompletten Zuges aufgrund der Anmeldezahlen vermeidbar gewesen wäre. Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu den einzelnen Fragestellungen gebeten.

 

Von Herrn Domke wird auf die bereits mit der Einladung schriftlich zur Verfügung gestellte Stellungnahme verwiesen und trägt diese nochmals wie folgt vor:

 

          zu 1. Nach telef. Rücksprache mit dem Leitenden Schulamtsdirektor, Herrn Kuhn,

                 Bezirksregierung Köln, am 21.03.2019 teilte dieser mit, dass zurzeit  keine

                 Absenkung auf 25 Schüler/innen pro Klasse vorgesehen ist. Herrn Kuhn ist

                 auch keine Kommune / Schule bekannt, die bei einem Anmeldeüberhang

                 die Absenkung auf 25 Schüler/innen anstrebt.

                 Die Bandbreite liegt wie bisher bei 25 29 Schüler/innen, der

                 Klassenrichtwert bei 27 Schüler/innen pro Klasse.

 

          zu 2.  Es trifft zu, dass in Klassen mit gemeinsamem Lernen der 

                 Klassenfrequenz-Richtwert ab dem 7. Jahrgang nur noch eine sogenannte

                 Zielzahl darstellt. Lt. Herrn Kuhn muss durch Schulwechsel oder Zuzug von

                 Schülern der Klassenfrequenz-Höchstwert wieder Anwendung finden.

 

         zu 3.  Der Schulträger strebt die bestmögliche räumliche, digitale und sachliche

                 Ausstattung im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten an.

 

Frau Wallbaum teilt mit, dass in der 4-zügig eingerichteten Jahrgangsstufe 5 an der Gesamtschule 2 Klassen mit 25 Schülern (Inklusionsklassen) und 2 Klassen mit 29 Schülern eingerichtet werden. Sie schildert die künftigen Auswirkungen, falls der Klassenfrequenzhöchstwert bei zwingendem Bedarf Anwendung finden sollte, mlich Anstieg der Klassenstärke auf 29 30 Schüler und darüber hinaus.

 

Herr Schriever ergänzt, dass diese Problematik alle Schulformen betrifft.