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Auszug - Gründung der Projektagentur Oberberg  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtkämmerin Brauer stellt die Änderungen in der Beschlussvorlage mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor.

 

StV. Greb wiederholt seine Kritik, dass die FDP-Fraktion der Neuschaffung einer Organisation kritisch gegenüberstehe, die wieder finanziert werden muss. Es müsse überlegt werden, Aufgaben im Rahmen von vorhandenen Organisationen zu erledigen. Kritisch sehe er die Mehrheitsverhältnisse, da die Mehrheit der Anteile beim Oberbergischen Kreis liegt.

 

StV. Hein weist auf Fragen hin, die noch im Detail zu klären sind (wie z. B. welche Zeiten in das städtische Zeitkontingent Eingang finden und wie dies praktisch umgesetzt werden soll).

 

StV. Steiniger stellt fest, dass die Stadt diese Gesellschaft benötigt, um rechtssichere rderanträge mit Aussicht auf Erfolg überhaupt stellen zu können. Der Eindruck sei falsch, dass der Oberbergische Kreis diese spezielle Aufgabe mit vorhandenem Personal erfüllen könne. Es gelte die Chance zu nutzen, um Fördermittel in den Oberbergischen Kreis und seine Kommunen hinein zu holen.

 

StV. Weber weist darauf hin, dass insgesamt eine sehr große Nachfrage nach den 300 Mio. Eurordermitteln besteht. Waldbröl müsse hier seine Chance nutzen und die Projektagentur Oberberg sei eine Möglichkeit dazu.

 

StV. Giebeler erklärt, dass Kritik an Aufgaben, die der Oberbergische Kreis wahrnimmt, auch dort angebracht werden muss und nicht im Rat der Stadt Waldbröl.


Beschluss:

 

Der Rat fasst bei 3 Gegenstimmen und 27 Ja-Stimmen folgende Beschlüsse:

 

  • Der Rat der Marktstadt Waldbröl stimmt der Gründung und der Beteiligung der Stadt Waldbröl an der Projektagentur Oberberg GmbH zu.

 

  • Der Rat der Marktstadt Waldbröl stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Projektagentur Oberberg GmbH zu.

 

  • Einzelheiten zu den Leistungen und Gesellschafterbeiträgen gemäß § 15 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages werden in einer Zusatzvereinbarung zwischen den Gesellschaftern geregelt.

 

  • Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Kommunalaufsicht und/oder des zur Beurkundung beauftragten Notars erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.

 

  • Der Rat der Marktstadt Waldbröl bestellt folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Projektagentur Oberberg GmbH:

 

-          Herrn Bürgermeister Koester oder ein Vertreter der Verwaltung