Bürgerinformationssystem
Frau Wagener erläutert das folgende Personengruppen von der Ausländerbehörde keine Arbeitserlaubnis erhalten:
Bei allen anderen leitet die Ausländerbehörde den Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter, die den Antrag im Hinblick auf die gesetzlichen Arbeitszeiten und Vergütung prüft. Deutlich wird, dass es an Praktika Möglichkeiten in Handwerksbetrieben o.ä. fehlt, bei denen die Geflüchteten Einblicke in die Berufe erlangen, die oftmals doch anders wie in Ihren Heimatländern sind. Der Integration Point in Gummersbach, der für einen bestimmten Kreis der geduldeten Personen zuständig ist, versucht sie in geeignete Maßnahmen zu vermitteln und durch Praktika oder kombinierte Angebote an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Personen, die bereits mit fachlichen Qualifizierungen eingereist sind, und dies auch mit Abschlusszeugnissen und Zertifikate belegen können, können diese an entsprechenden Stellen zwecks Prüfung der Anerkennung einreichen. Diese Überprüfung dauert allerdings zurzeit bis zu einem Jahr, wenn man den Antrag an falscher Stelle gestellt hat, was aufgrund des komplexen Themas ohne entsprechende Beratung passieren kann, bis zu 2 Jahren.
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