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Auszug - Wiedenhofpark  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 1.2
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schröder trägt den aktuellen Sachstand zum Rückbau und zur Neugestaltung der Stauanlage zur Klus vor. Der abgetragene Bodenaushub, aus der damaligen Teichanlage ca. 5000 cbm, musste wegen der enthaltenen Nässe zunächst zwischen gelagert werden, um ihnr den Transport zur Entsorgung oder zur Deponie zu entwässern. In den nächsten Wochen wird der Bodenaushub entsorgt. Die Sekundäraue ist zu 60% hergerichtet. Die Restarbeiten erfolgen in Kürze. Die derzeitige Sekundäraue wird noch erweitert, dann wird der westliche Erdwall beseitigt. Die nicht für das Gewässerprojekt des Aggerverbandes benötigten Flächen des ehemaligen Campingplatzes können frei gestaltet und verschiedenen Nutzungen zugeführt werden.

Im Böschungsbereich Richtung Diezenkausen besteht das Interesse von Jugendlichen der Realschule einen Fahrradparcours anzulegen. Ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Fahrradparcours wollen die Jugendlichen in den nächsten zwei bis drei Wochen der Stadt vorlegen.

 

Bei einem Rundgang über das Gelände wird die enorme Flächenausdehnung deutlich. Auf dem weitläufigen Gelände könnten die unterschiedlichsten Nutzungen r Freizeit und für den Insektenschutz gemeinsam verwirklicht werden.

 

Es wird kritisiert, dass weite Flächen bereits mit Grassamen eingesät wurden. Auf Frage der Ausschussmitglieder erklärte die Verwaltung, dass sie die Einsaat nicht veranlasst hat. Die Verwaltung hat zugesagt, zu klären, wer dies veranlasst hat.

 

Eine Festlegung von konkreten Flächen für die verschiedensten Nutzungen kann derzeit nicht erfolgen, da zunächst eine politische Entscheidung getroffen werden muss, was und wie die Nutzung des ehemaligen Campinggeländes in Zukunft aussehen soll. Hierzu bedarf es einer konzeptionellen Planung.

 

Es besteht im Ausschuss jedoch Einigkeit darüber, dass für den Naturschutz auch vorübergehende Maßnahmen getroffen werden müssen, die späteren Nutzungen zur Not weichen müssen. Das Gelände darf sich nicht in den nächsten Jahren selbst überlassen werden, weil es dann verbuscht.