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Auf Nachfrage der StV. Hein erklärt Städt. Verw.-Rat Knott, dass für diesen Bereich bisher kein Bebauungsplan existiert; es handelt sich vielmehr um einen unbeplanten Innenbereich.
StV. Helzer weist darauf hin, dass für so einen wichtigen Bereich im Herzen von Waldbröl die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig ist, um lenkend eingreifen zu können.
Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass es darum geht, dem Wohnbauprojekt, welches von der Verwaltung unterstützt wird, planungsrechtlich Sicherheit zu geben. Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung, die Verwaltung zu beauftragen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW, für den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten öffentlichen Parkplatz, Alter Friedhofsweg, einzuleiten.
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