Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Der Rat beschließt bei 18-Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen folgende Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl:
„Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen zur Stadt verändern, werden durch den Haupt- und Finanzausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister getroffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat gemäß § 73 Abs. 3 GO NRW die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Erfolgt keine derartige Entscheidung, wird die dienstrechtliche oder arbeitsrechtliche Entscheidung durch den Bürgermeister getroffen.“
Hinweis:
Für den v. g. Sachverhalt ist § 18 der Hauptsatzung einschlägig. In Umsetzung des o. g. Beschlusses wird dieser § 18 abgeändert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||