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Auszug - Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl - § 14 Abs. 3 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2.7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/167/2019 Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl - § 14 Abs. 3 -
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 18-Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen folgende Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl:

 

Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen zur Stadt verändern, werden durch den Haupt- und Finanzausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister getroffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat gemäß § 73 Abs. 3 GO NRW die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Erfolgt keine derartige Entscheidung, wird die dienstrechtliche oder arbeitsrechtliche Entscheidung durch den Bürgermeister getroffen.“

 

 

Hinweis:

 

r den v. g. Sachverhalt ist § 18 der Hauptsatzung einschlägig. In Umsetzung des o. g. Beschlusses wird dieser § 18 abgeändert.