Bürgerinformationssystem
Herr Knott erläutert vor Ort den Antrag des Herrn Althoff. Durch die Bebauung oberhalb des Grundstückes liegt hier eine klare Arrondierung des Planes vor. Das beantragte Grundstück grenzt mit 2 Seiten an die Satzung nach § 34 (4) BauGB und wird durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt. Eine Satzungserweiterung ist daher machbar. Bei der Böschungsbepflanzung muss geprüft werden, ob in in welchem Umfang die vorhandene Vegetation erhalten werden kann. Es wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. StV. Hennlein und StV. Pampus bitten explizit darum, die vorhandene Espe möglichst zu schützen.
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