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StV. Hein begründet den Antrag und betont noch einmal, dass es sich hierbei nur um stadteigene Flächen handelt.
StV. Hennlein weist darauf hin, dass der Verzicht auf Glyphosat zur Folge hat, dass manche Flächen zukünftig nicht mehr „ordentlich“ aussehen. Es muss jedem klar sein, dass der Verzicht Wille des Stadtrates ist und bei Beschwerden an die Verwaltung und besonders an den Bauhof diesen der Rücken gestärkt wird. Herr Stoffel erklärt auf Nachfrage, dass der Bauhof jährlich ca. 30 l (unverdünnt) Glyphosat verbraucht. Derzeit sind noch 30 l Glyphosat vorhanden. Überwiegend wird dies für die wassergebundenen Flächen / Wege des Friedhofes benötigt und für die Bekämpfung der Herkulesstaude. Alternativen sind personal- und kostenintensiv und nicht in allen Fällen ökologisch. Die Kosten für die Beschaffung eines Grubbers (zur mechanischen Bearbeitung der Flächen) belaufen sich auf ca. 45.000 € - ohne Trägerfahrzeug.
Es wird der Vorschlag gemacht, in der Friedhofssatzung festzulegen, dass im Rahmen der Grabpflege auch die Pflege der angrenzenden Wege auf die Nutzungsberechtigen übertragen werden sollte. Weiter wird vorgeschlagen, dass der Restbestand von Glyphosat für die Bekämpfung der Herkulesstaude verwandt werden soll.
Die Verwendung von Glyphosat wird ab 2023 gesetzlich verboten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt bei einer Gegenstimme, dem Rat der Marktstadt Waldbröl zu empfehlen, die Verwendung von Glyphosat auf städtischen Flächen zur verbieten. Der vorhandene Restbestand darf für die Bekämpfung der Herkulesstaude durch den Bauhof aufgebraucht werden.
Hinweis:
Es ist zu prüfen, ob die Friedhofssatzung dahingehend geändert werden kann, ob im Rahmen der Grabpflege auch die Pflege der angrenzenden Wege auf die Nutzungsberechtigen übertragen werden kann.
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