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Städt. Verw.-Rat Knott trägt den Sachverhalt vor. Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, im Kreistag am 10.10.2019 die Saatkrähenbrutkolonie durch den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung unter Schutz zu stellen. Sollte die Unterschutzstellung beschlossen werden, gilt diese befristet für 3 Jahre. Während der 3 Jahre ist eine Bebauung der Flächen nicht zulässig. Nach Ablauf der 3 Jahre ist eine neue Beurteilung der Saatkrähenbrutkolonie erforderlich. Sollte sich dann herausstellen, dass keine Saatkrähenbrutkolonie mehr vorhanden ist, wäre es durch Aufstellung eines Bebauungsplanes evtl. möglich, eine Bauzeile auf dem Gelände auszuweisen.
Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, dass zunächst die Kreistagssitzung am 10.10.2019 abgewartet werden sollte, bevor weitere Diskussionen folgen.
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