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Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.05.2019 "Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Niedergeilenkausen, Kostengarten, 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach kurzer Aussprache fasst der Auschuss folgenden


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsverkehr empfiehlt bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadt Waldbröl erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität:

 

  • Die Stadt Waldbröl wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jede Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

 

  • Die Stadt Waldbröl orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

 

  • Die Stadt Waldbröl fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und das das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.

 

  • Die Stadt Waldbröl fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.

 

Die Begriffe „Climate Emergency resp. „Klimanotstand“ sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.