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Auszug - Mähen von Straßenrändern; Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2019  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Ortsbesichtigung "Hallenbad für Alle" um 16:00 Uhr; festes Schuhwerk erforderlich!
I/215/2019 Mähen von Straßenrändern
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit einer Bildschirmpräsentation, die den Auschussmitgliedern vorliegt, erläutert der Bauhofleiter Mario Klein die Mäh- und Freischneidearbeiten im Zuge der Straßenverkehrssicherungspflicht. Ziel der Arbeiten ist, Wind- und Schneebruuch zu reduzieren, Sichtverhältnisse zu verbessern und die Straßenquerschnittsausnutzung im Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

 

Zur Heckenbildung an Straßen teilt der Bauhofleiter mit, dass die Pflege der Hecken mit bis zu 4 – 6 Übergängen sehr zeitaufwendig ist. Ein Rückschnitt der Hecken ohne Maschineneinsatz ist personell nicht möglich. Die Verwaltung fordert Privatpersonen schriftlich zum Heckenrückschnitt auf.

 

Die Mäharbeiten an den Straßen erfolgen mit einem Mähgerät Deutz TTV9190/Dücker DUA 800. Die Arbeitsbreite des Gerätes beträgt 1,20 m.

 

Die Mäharbeiten werden nach einem Mähplan mit unterschiedlichen Prioritäten ausgeführt. Höchste Priorität haben Kreuzungs- und Einmündungsbereiche.

 

Die Freischneidearbeiten an Wirtschaftswegen beginnen jeweils Ende Oktober und werden Ende März abgeschlossen.

 

Die Arbeiten leben auch von Hinweisen aus der Bevölkerung.

 

Ein Abtransport des Mähgutes ist aus personellen und wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar.

 

Die Mäh- und Freischneidearbeiten des Bauhofes finden im Ausschuss große Zustimmung.

 

Nach Aussage des StV. Kronenberg wurde der Antrag aus Umweltschutzgründen und nicht aus Sicht der Verkehrssicherheitspflicht vorgelegt. Seiner Meinung nach hat sich das Maßverhalten in den letzten Jahren verbessert. Der Antrag sollte Sensibilität erreichen. Eine Abstimmung über den Antrag ist nicht erforderlich.

 

Die Ausschussvorsitzende lobt den Vortrag des Bauhofleiters.