Bürgerinformationssystem
Herr Schröder teilt mit, dass die bauliche Anlage eines Radweges von der B 256 bis Spurkenbach entlang der G 172 nach den Förderrichtlinien Nahmobilität mit 70 % förderfähig ist. Die Baukosten für den Radweg werden mit 595.000 € beziffert. Für den Bau des Radweges ist Grundwerb zu tätigen. Für den Grunderwerb ist ein Zeitraum von drei bis vier Jahren zu berücksichtigen. Ein Haushaltsansatz für die Planung des Radweges wurde bereits im Haushalt 2020 veranschlagt. Die Wichtigkeit, in diesem Bereich einen Radweg herzustellen, wird von allen Fraktionen anerkannt. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 14.06.2019 wird von allen Fraktionen unterstützt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmen zur Errichtung eines Radweges von der B256 bis Spurkenbach entlang der G 172 weiterzuverfolgen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||