Bürgerinformationssystem

Auszug - Vorstellung der Ausführungsplanung der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 113 "Bröl - Neuer Weg II" der Marktstadt Waldbröl durch das Büro Klapp und Müller  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Ortsbesichtigung "Hallenbad für Alle" um 16:00 Uhr; festes Schuhwerk erforderlich!
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Müller vom Ingenieurbüro Klapp und Müller GmbH stellt die verkehrs- und entwässerungstechische Erschließung des Erschließungsgebietes “Neuer Weg“ in Waldbröl-Bröl vor.

 

Auf einer Gesamtfläche von ca. 0,69 ha sollen ca. acht Grundstücke mit einer Fläche von jeweils 600 m³ enstehen. Auf den Grundstücken werden Einfamilienhäuser und Doppelhäuser errichtet. 

 

Bei dem Erschließungsgebiet “Neuer Weg“ handelt es sich um ein Reines Wohngebiet (WR) mit einer Ringerschließung (Wohnstraße). Der Begegnungsfall Lkw (z.B. Müllfahrzeug) und Pkw ist auf der Planstraße bei einer geplanten Fahrbahnbreite von 5,70 m gewährleistet.

 

Die geplanten Breiten der Zufahrtsstraßen ins Erschließungsgebiet betragen 3,70 m. Aufgrund der Sichtstrecken von 30 – 40 m ist kein Einbahnstraßenverkehr erforderlich. Der ruhende Verkehr befindet sich überwiegend auf privatem Grund. Es bestehen Wendemöglichkeiten für dreiachsige Müllfahrzeuge. Die Haupterschließung erfolgt in Asphaltbauweise.

 

Die Planstraße wird ebenbfalls in Asphaltbauweise errichtet. Die Querneigung zur Entwässerung der Fahrbahn beträgt 2,5 %. Es ist ein Rundbord mit einzeiliger Rinne vorgesehen. Der Gesamtaufbau der Planstraße beträgt 60 cm.

 

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über einen Anschluss an den vorhandenen Schmutzwasserkanal „Neuer Weg“.

 

Da im Erschließungsgebiet kein angrenzender Regenwasserkanal vorhanden ist, wird anfallendes Niederschlagswasser auf den Privatgrundstücken versickert. Zur Versickerung der Straßenflächen werden Blockrigolen angelegt.

 

Herr Knott teilt mit, dass mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) geschlossen wird. Es fallen keine Beiträge nach dem BauGB an. Es handelt sich um die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen.

 

Die Ausschussvorsitzende dankt Herrn Müller und Herrn Roci für ihren Vortrag.

 

Die Präsentation wurde den Ausschussmitgliedern bereits zugesandt.