Bürgerinformationssystem
StV. Kronenberg erläutert, dass man nun eine Perspektive im Haushalt hat, die Handlungsspielraum eröffnet. Bei der seinerzeitigen Einführung der Kostenbeteiligung war diese gerechtfertigt; aktuell hat sie ein Volumen von 40.000,00 €. Dieser Betrag mache für die Stadt nicht viel aus; jedoch viel für die Vereine. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen und den Vereinen eine Belohnung für ihre gute Arbeit in Sachen Gesundheitsprävention, Integration usw. zukommen zu lassen.
StV. Helzer gibt zu bedenken, dass viele Vereine eigene Sportstätten unterhalten und hierfür einen erheblichen Kostenaufwand haben. Wenn Vereine keine eigenen Sportstätten hätten, sondern städtische nutzen würden, sei es auch eine Frage der Gerechtigkeit, von diesen eine angemessene Nutzungsentschädigung zu erheben.
StV. A. Steiniger ergänzt, dass hinsichtlich der Benutzungsgebühren keine Beschwerden aus den Vereinen bekanntgeworden sind. Man habe seinerzeit auch das Bewusstsein für die Energiekosten schärfen wollen, was gelungen sei.
StV. Hein unterstützt dies und betont, dass der sparsame Umgang mit Ressourcen gefördert werden sollte und dies erfolgreich war. Eine Fehlentwicklung dahingehend müsse vermieden werden, dass Vereine mit eigenen Sportstätten diese ggf. nicht nutzen würden, da der ersparte Unterhaltungsaufwand größer sei als die Nutzungsentschädigung, die diese bei Nutzung von städtischen Sportstätten zu zahlen hätten. Darüber hinaus sollten die Benutzungsgebühren für die Unterhaltung der Gebäude eingesetzt werden.
StV. Greb betont, dass die Benutzungsgebühren nicht hoch seien, sondern seinerzeit mit den Vereinen erarbeitet wurden und sich an deren finanziellen Möglichkeiten orientierten.
StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag zurück zieht; es erfolgt eine weitere Beratung zu dem Thema in der Interfraktionellen Runde.
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