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StV. Greb erläutert, dass die SWW seinerzeit unter anderen Voraussetzungen den Standortwechsel in die Friedrich-Engels-Straße vorgenommen hat. Da diese nun nicht mehr vorlägen, solle zumindest geprüft werden, inwieweit das alte Bauamt für Verwaltungszwecke noch verwendbar sei. Hierfür sollten die Kosten für eine mögliche Sanierung bzw. einen Abriss ermittelt werden.
StV. Helzer bemängelt, dass man nicht über die SWW reden könne, ohne diese zur Sitzung einzuladen. Er bittet um Prüfung, ob ein Aufsichtsratsmitglied der SWW einen derartigen Antrag überhaupt stellen dürfe.
StV. Kronenberg führt aus, dass man sich durch Gründung der SWW gemeinsam aus den Problemen rausgearbeitet habe, die in diesem Bereich vorhanden waren. Die SWW habe ein zukunftsfähiges Gebäude und es sei ihm unverständlich, dass nun über die Aufgabe dieses Standortes diskutiert werde, obwohl dieser immer konvens gewesen sei. Die Aufgabe des derzeitigen Standortes sei völlig unangemessen und werde von der SPD-Fraktion abgelehnt.
StV. A. Steiniger gibt zu bedenken, dass man den Antrag nicht als Misstrauensvotum gegen die SWW sieht. Es sei eine Daueraufgabe, in allen Bereichen Überlegungen zu Optimierungsmaßnahmen anzustellen und er sehe in diesem Antrag auch einen Prüfungsauftrag, inwieweit das alte Bauamt noch verwendbar sei.
StV. Hein erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen kann.
StV. Helzer erklärt, dass die UWG-Fraktion den Antrag ebenfalls ablehnt. Der Auftrag zur Prüfung des alten Bauamtes sei etwas ganz anderes als der vorliegende Antragstext.
StV. Hennlein bemerkt, dass ein Prüfungsauftrag nur dann einen Sinn hat, wenn man weiß, was man überhaupt vor hat.
StV. A.Steiniger stellt fest, dass der Antrag nicht beschlossen werden kann, ohne die weitergehende Beratung zu dem Tagesordnungspunkt 3.2 zu führen, der in den nichtöffentlichen Teil verschoben wurde.
StV. Greb erklärt, dass der Antrag durchaus begründet sei. Die FDP-Fraktion lege Wert darauf, das alte Bauamt weiterhin für Verwaltungszwecke vorzuhalten. Er ziehe den Antrag heute zurück, weil die entsprechende Mehrheit fehlen würde.
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