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Auszug - Vorstellung der geänderten Planung der Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern nördlich der Homburger Straße in Waldbröl durch Vidale Schnitzler Architekten, Köln  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Heidberghalle um 16:00 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Usik vom Architekturbüro Vidale Schnitzler Architekten stellt die überarbeitete Planung dem Ausschuss als Präsentation vor.

Danach sollen nun nur noch zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 Wohnungen an der Homburger Straße entstehen. Auf die Hinterlandbebauung mit dem ursprünglich geplanten dritten Wohnhaus verzichtet der Bauherr. Es werden jeweils zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss mit begrünten Flachdächern geplant. Anhand der Schnittzeichnungen kann der Einfügungsnachweis erbracht werden, der auch bereits von der Bauaufsicht anerkannt worden ist. Auf dem Grundstück sind ein Kinderspielplatz und 44 Stellplätze eingeplant. Die Vorstellung ist als Anlage angefügt.

Vorsitzender Steiniger stellt die Frage, ob sich der Ausschuss nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan dieser Planung anschließen kann.

StV. Pampus erklärt, dass sie sich vom Grundsatz her dies schon in dieser Form vorstellen kann, da der Hauptkritikpunkt des dritten Hauses im hinteren Bereich weggefallen sei. Die Frage sei nun, wie das Wohnungsbauprojekt mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden kann.

Herr Knott berichtet, dass der Bauantrag mit den ursprünglich geplanten drei Mehrfamilienhäusern bereits der Kreisverwaltung vorliegt und auch nach dortiger Prüfung nach § 34 BauGB genehmigungsfähig ist. Es wurde aber nach dem erfolgten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes seitens der Verwaltung weisungsgemäß eine Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 BauGB beantragt. Die Marktstadt Waldbröl kann an der Aufstellung des Bebauungsplanes festhalten, diesen aber so aufstellen, dass er dem nunmehr reduzierten Projekt des Bauherrn entspricht. Der Bauantrag muss nun dementsprechend modifiziert werden und kann dann voraussichtlich vom Kreis nach § 34 BauGB genehmigt werden. Man geht somit seitens der Marktstadt Waldbröl kein Risiko ein. Wenn der Bauantrag nicht entsprechend der heutigen Vorstellung geändert wird, bleibt der Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs bestehen.                                                                   

 

Nach weiterer kurzer Diskussion erteilt der Ausschuss sein Einvernehmen zu der Planung.