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Auszug - Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Teilbereichen der B256 / Schladernring - Ergebnis der Verkehrskommission  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt TOP 1 vor Ort am Hallenbad an der Vennstraße um 16.00 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach Auskunft von Städt. OVerw.-Rat Knott hat am 10.07.2020 im Stadtbauamt eine Verkehrsbesprechung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Kreispolizeibehörde und dem Straßenverkehrsamt stattgefunden.

 

Übereinstimmend wurde seitens aller Beteiligten Handlungsbedarf ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen auf der B 256 im Streckenbereich zwischen dem Kreisverkehr „Panarbora“ und der Kreisgrenze auf Grund der aktuellen Unfallstatistik zumindest für die Motorradfahrer angeordnet werden sollen  (siehe hierzu Beschilderungsplan 2). Auf der gesamten Strecke soll zumindest Tempo 70 als Höchstgeschwindigkeit beschildert werden, in Kurvenbereichen, die von der Kreispolizei mittels Fahrversuchen identifiziert worden sind, soll eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 gelten.

 

Sowohl die Verwaltung wie auch das Straßenverkehrsamt haben Bedenken gegen die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für Motorradfahrer, dies schon allein aus Gründen der Gleichberechtigung, aber auch auf Grund neuer Gefahrensituationen. Herr Knott spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss für Bauen und Verkehr einen dementsprechenden Beschluss gemäß des Beschilderungsplans 1 fasst, damit die Höchstgeschwindigkeiten möglichst für alle Verkehrsteilnehmer gelten.

 

Weiterhin konnte in der Verkehrsbesprechung auch ein „Geschwindigkeitstrichter“ am Friedhof Seifen erreicht werden. Die Plan hierzu und die beiden Beschilderungspläne wurden den Ausschussmitgliedern am 31.08.2020 per Email zugesandt.

 

Diese Entscheidungen sind nach Ansicht von Herrn Knott ein großer Schritt der Vernunft.

 

Um die Geschwindigkeiten zu kontrollieren, wird der Landesbetrieb Straßen NRW an verschiedenen Stellen Aufstellflächen für Geschwindigkeitsmessungen anlegen.

 

Bei allen Fraktionen besteht große Zustimmung für die getroffenen Entscheidungen.

 

Die Umsetzung der Entscheidungen wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen.

 

Das bestehende Sonntagsfahrverbot für Motorräder in Teilbereichen des Schladernringes bleibt weiterhin bestehen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr stimmt einstimmig der Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen von Tempo 70 als Höchstgeschwindigkeit und von Tempo 50 in den Kurvenbereichen auf dem Schladernring vom Kreisverkehr Panarbora bis zur Kreisgrenze für alle Fahrzeuge und der Einrichtung eines Geschwindigkeitstrichters am Friedhof Seifen zu.