Bürgerinformationssystem
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StV. Hein erläutert den Antrag und trägt vor, dass es die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten gibt, die in der als Email versandten Richtlinie erläutert werden. Bei der anschließenden Diskussion ergeben sich zwei Themen, für die eine Förderung möglich und von der Verwaltung beantragt werden könnte, da ein Förderantrag nur zum 31.12.20 gestellt werden kann. Dies ist zum einen die Stelle eines/r KlimaschutzmangerIn, wobei hier zu prüfen wäre, ob eine erneute Förderung in Frage kommt. Ein zweites Projekt ist die Förderung von neuer Pumpentechnik im Abwasserbereich. Herr Kujbida erklärte, dass für die vorhandenen Pumpenwerke Daten über den Energieverbrauch vorlägen und eine Prüfung möglich ist. Der Ausschuss bittet die Verwaltung und die Stadtwerke darum, dass die ersten Ergebnisse dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt werden. Ist eine Förderung der beiden Projekte nicht möglich, so soll die Verwaltung prüfen, welche anderen Fördermöglichkeiten bis zum 31.12.2020 beantragt werden können. Beschluss:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt einstimmig, die Verwaltung und die Stadtwerke mögen prüfen, ob für die Einstellung eines/r KlimaschutzmanagersIn und die Erneuerung der Pumpentechnik im Abwasserbereich Fördermöglichkeiten bestehen. Ergibt die Prüfung, dass eine Förderung der beiden vorgenannten Projekte nicht möglich, sollte ermittelt werden, ob andere Maßnahmen gefördert werden sollen. |
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