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Auszug - Förderaufruf für das Sonderprogramm "Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege der Landesregierung"- nur Deckensanierungen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt TOP 1 vor Ort am Hallenbad an der Vennstraße um 16.00 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtamtsrat Schröder berichtet über den Förderaufruf, den die Marktstadt Waldbröl am 22.07.2020 erhalten hat. Gefördert werden nur konsumtive Maßnahmen. Der Fördersatz beträgt 85 %. Die Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein. Die Förderanträge müssen bis zum 30.09.2020 gestellt werden.

 

In der Verwaltung wurde geprüft, welche Maßnahme für einen Förderantrag in Betracht kommen könnte. Von der Verwaltung wird die Maßnahme Deckensanierung Freiherr-vom-Stein-Straße vorgeschlagen. Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 konsumtiv in Höhe von 150.000 €r das Jahr 2021 veranschlagt. Die Finanzierung wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 durch die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 150.000 € sichergestellt, die jederzeit zur Verfügung steht. Die Höhe der Förderung für die Maßnahme beträgt 127.500 €.

 

Auf die Frage, warum der Ausschuss erst am 27.08.2020 über den Förderaufruf informiert wurde, teilt Herr Knott mit, dass von Seiten der Verwaltung erst geprüft werden musste, welche Maßnahme dem Förderaufruf entspricht.

 

Der Förderaufruf findet im Ausschuss breite Zustimmung.

 

Es wird noch geprüft, ob mögliche Nachträge ebenfalls förderfähig sind.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, für die Deckensanierung der Freiherr-vom-Stein-Straße in dem Abschnitt zwischen dem Kapellenweg und der Grenze BP 5 einen entsprechenden Förderantrag gemäß dem Förderaufruf für das Sonderprogramm „Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinvestition Straßen und Radwege“ zu stellen und nach Erhalt der Förderzusage die Sanierungsmaßnahme durchzuführen.