Bürgerinformationssystem
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Bürgermeisterin Weber erläutert, dass die Fraktionen ihre jeweiligen unterschriftsberechtigten Stadtverordneten bei Niederschriften des Rates, Dringliche Entscheidungen usw. der Verwaltung mitgeteilt haben. Diese Namen wurden in das vorliegende Ratsinformationsheft aufgenommen, welches des Stadtverordneten am 05.11.2020 im Nachgang als Beschlussvorlage zur Ratseinladung zugesendet wurde. Beschluss:
Der Rat bestimmt einstimmig neben der Bürgermeisterin die aus dem Ratsinformationsheft, Seite 8, hervorgehenden unterschriftsberechtigten Stadtverordneten für die Unterzeichnung von Ratsniederschriften, Dringlichen Entscheidungen u. ä..
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