Bürgerinformationssystem
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Fachbereichsleiter Kiefer berichtet, dass der Bau von Bushäuschen generell genehmigungsfrei ist. Unabhängig davon müssen Statikberechnungen usw. vorgelegt werden. Bei den beantragten Kosten handelt es sich um reine Materialkosten.
Es erhebt sich eine kurze Diskussion über die Höhe der Kosten. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss mit Ratskompetenz beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen, 2.000 € als Zuschuss für die Materialkosten zum Bau eines Bushäuschens für Happacher Schüler bereitzustellen. Der Bau erfolgt durch die Bürger von Happach. Die Stadt überprüft die Berechnung der Statik und anderen wichtigen Vorgaben. |
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