Bürgerinformationssystem
Dieser Antrag ist.ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzschuss beschließt einstimmig, dass im gesamten Gebiet der Stadt Waldbröl die Außerortsstraßen über eine entsprechende Fahrbahnmarkierung (Längsmarkierung) und Leitpfosten verfügen. Bei Sanierungen sind diese zwingend zu erstellen – im Rahmen der laufenden Instandhaltung entsprechend zu erneuern. Beschädigungen bei Straßen, welche nicht in den direkten Aufgabenbereich der Stadt Waldbröl fallen (z. B. Land- und Bundesstrassen) sind dem Baulastträger mitzuteilen.
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