Bürgerinformationssystem
Vorsitzende Pampus verpflichtet gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung die anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Hierzu erheben sich alle Anwesenden von den Plätzen.
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