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Auszug - Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Schnörringen - westlicher Teil"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wegen der aktuellen Pandemielage wird gebeten, die Ortsbesichtigungen für die neuen Baulandausweisungen im Vorfeld der Sitzung idividuell vorzunehmen und ggf. in den Fraktionen zu beraten.
III/497/2021 Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Schnörringen - westlicher Teil"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.

 

StV. Hein erklärt, dass die Abgrenzungen zwar entsprechend dem Flächennutzungsplan erfolgt sind, aber   in der Grundstruktur und Topographie des Ortes sei diese Linie so nicht nachzuvollziehen. Sie findet es bei so einem großen Projekt wichtig, diese Situation vor Ort mit allen Ausschussmitgliedern gemeinsam zu besichtigen. Die Fraktion möchte diesem Tagesordnungspunkt heute so nicht zustimmen und bittet dieses auf die nächste Sitzung zu vertagen.

StV. Pampus erklärt, es sei wichtig, den gesamten Ort auch   mit den bereits vorhandenen Abgrenzungen zu sehen. Sinn und Zweck sei es, dass mit einer solchen Satzung weitere Bebauung innerhalb der Ortslage möglich sein soll. Sie findet gut, dass der komplette Siefen mit Ausnahme der bestehenden Bebauung herausgenommen wurde. Da nicht viele glichkeiten der Bebauung geschaffen werden, würde die SPD dem so zustimmen. Grundsätzlich stimmt sie aber auch Frau Hein zu, dieses in der Örtlichkeit nochmal gemeinsam anzusehen und erläutern zu lassen.

StV. Wagner schließt sich seiner Vorrednerin an, kann die Abgrenzung aber nachvollziehen und würde dem auch so zustimmen.

StV. Bastian fragt nach, was dort geplant sei bzw. was dort entstehen soll. Außerdem schließt sie sich dem Wunsch von StV. Hein an, das Gebiet noch einmal gemeinsam zu besichtigen.

Herr Kiefer erklärt, dass noch keine konkreten Pläne vorliegen. Das Grundstück mit der alten Hofstelle wurde verkauft und die Käufer beabsichtigen dort ein Wohnhaus zu errichten. Ein Bauantrag wäre nicht erfolgsversprechend. Nach dem jetzigen Stand liegt Außenbereich vor. Deshalb wurde ein Antrag auf Entwicklungssatzung gestellt. Sollte das Verfahren positiv laufen, richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB und das neue Gebäude müsste sich in die vorhandene Bebauungsstruktur einfügen.

StV. Hein gibt zu bedenken, dass auf diesem großen Grundstück  evtl. auch 5 bis 6 Wohnhäuser gebaut werden könnten.

Vorsitzender Steiniger hrt aus, dass sich  eine Mehrheit für eine gemeinsame Ortsbesichtigung ausgesprochen habe und schlägt deshalb vor den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dem schließt sich der Ausschuss einhellig an.