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Auszug - Baulandausweisung Waldbröl, hinter Feldstraße 15  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wegen der aktuellen Pandemielage wird gebeten, die Ortsbesichtigungen für die neuen Baulandausweisungen im Vorfeld der Sitzung idividuell vorzunehmen und ggf. in den Fraktionen zu beraten.
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kiefer erklärt, dass für die Flurstücke 229 und 525 vom Voreigentümer ein positiver Vorbescheid für 3 Einfamilienhäuser aus 2016 vorlag. Es wurde vom Antragsteller versäumt, diesen zu verlängern und daher ist der Vorbescheid 2018 abgelaufen. Der jetzige Eigentümer hat einen neuen Antrag auf Vorbescheid für 2 Doppelhäuser und 2 Einfamilienhäuser gestellt, welchen die Bauaufsichtsbehörde des Oberbergischen Kreises aus Gründen des Nachbarschutzes und des fehlenden Vorbildes r eine Hinterlandbebauung abgelehnt hat. Der Antragsteller hat nun den Wunsch im Hinterland ein weiteres Einfamilienhaus zu bauen, welches ihm aber aufgrund des versagten positiven Vorbescheides nicht gestattet ist. Es wurde ihm durch die Bauaufsicht aber auch die Möglichkeit aufgezeigt, wie man das bestehende Wohnhaus durch einen Anbau erweitern kann. Zwischenzeitlich hat der Antragsteller ohne Abstimmung mit der Bauaufsicht und ohne Genehmigung bereits begonnen eine großflächige Erdanschüttung vorzunehmen. Das Bauordnungsamt ist bereits involviert. Die Stadt bittet die Politik darüber zu beraten, wie damit umgegangen werden soll. Wenn es der politische Wille ist, dass man hier bauleitplanerisch tätig wird, wäre dies über einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB möglich.  Es müssten dann die Flurstücke 229 und 525 vernünftig städtebaulich entwickelt werden, um eine Innenverdichtung sinnvoll durchzuführen.

StV. Pampus sieht es auch so, dass man dies nur über den Bebauungsplan regeln könnte, zumal es auch noch freie Grundstücke bis zur Turnerstraße gibt. Diesennte man alle zusammenfassen. Damit sieht sie aber auch eine große Belästigung für die vorhandenen Wohnhäuser und rde gerne dort alles ablehnen.

StV. Bastian erklärt, dass sie sich die Situation vor Ort angeschaut und mit den Nachbarn gesprochen habe. Es wurden ungefähr 100 Lkw mit Aushubmaterial von einer anderen Baustelle dort hingebracht und Anschüttungen mit einer Höhe bis zu 2m zum Nachbarn vorgenommen. Die Erde sei auch nicht geprüft und Kanaldeckel zum Teil komplett zugeschüttet worden. Sie sieht die Bebauung im hinteren Bereich auch als eine große Belastung für die ganze Straße und Nachbarn.

Vorsitzender Steiniger erklärt, dass das Bauordnungsamt und auch das Umweltamt die Prüfung der Anschüttung durchführen wird. Heute ginge es darum, ob man eine Hinterlandbebauung dort haben chte.   Die Grundstücke seien riesig und mitten in der Wohnbebauung schwer zu pflegen. Man könnte durch einen entsprechenden Bebauungsplan verhindern, dass weiter in den Außenbereich eingegriffen wird.

StV. Wagner erklärt, dass man die beiden Dinge trennen muss. Zum einen müsse die ordnungsbehördliche Sache natürlich nachverfolgt werden und ein evtl. Rückbau erfolgen. Zum anderen müsse man überlegen die Fläche einer geordneten Bebauung zuzuführen und keine übertriebene Bebauung zulassen.

StV. Giebeler fragt nach, warum die Kreisverwaltung eine Bauvoranfrage jetzt ablehnt, obwohl es vorher einen positiven Bescheid gab.

Herr Kiefer antwortet, das die Kreisverwaltung offensichtlich zu einer Neueinschätzung der städtebaulichen Situation gekommen sei. In der neuen Bewertung führt man an, dass eben das Vorbild einer Hinterlandbebauung fehlt. Für den jetzigen Eigentümer sei das natürlich schwer nachvollziehbar.

StV. Pampus plädiert dafür diesen Punkt in die nächste Sitzung zu verschieben und dort eine gemeinsame Ortsbesichtigung durchzuführen.

Der Ausschuss schließt sich dem einhellig an.