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Auszug - Baulandausweisung "Hinterlandbebauung Feldstraße 15 in Waldbröl"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen, Im Grünen Tal, um 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kiefer erklärt, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses am 26.04.2021 eine Ortsbesichtigung zu diesem TOP vereinbart wurde. Es wird auf das Protokoll der vergangenen Sitzung verwiesen. Hintergrund ist der, dass es von der Kreisverwaltung für die Flurstücke 229 und 525 einen positiven Vorbescheid gab, der eine Bebauung mit 3 Einfamilienhäusern vorgesehen hat.

Aufgrund dessen ist es überhaupt erst zum Kauf der Grundstücke gekommen. Vom  Käufer wurde aber der positive Vorbescheid nicht rechtzeitig verlängert   und die Frist ist deshalb abgelaufen.

Auf erneute Antragstellung hin ist der Kreis aber zu einer anderen Einschätzung der baulichen Situation gekommen und hat festgestellt, dass eine rückwärtige Bebauung im Zweifel eine unzulässige Hinterlandbebauung darstellen könnte.

Der Käufer hat nun den Wunsch, um die Fläche die er erworben hat auch baulich nutzen zu können, im Hinterland ein Einfamilienhaus für den Eigenbedarf zu errichten.

Hier stellt sich nun die Frage an den Ausschuss, ob grundsätzlich eine städtebauliche Entwicklung im Sinne eines Bebauungsplanes möglich ist, um das Grundstück einer angemessenen Bebauung zuführen zu können.

 

Herr Kiefer merkt an, dass es aus Sicht der Verwaltung nicht darum geht nur ein Haus zu genehmigen, sondern das dann auch das gesamte Areal angemessen städtebaulich entwickelt wird und zwar so, wie sich die umgebende Bebauung schon darstellt.

Einen Bebauungsplan für nur ein Haus aufzustellen ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht Ziel der Verwaltung. Es hat zudem auch schon ein Schreiben von den Anliegern gegeben, die sich nicht grundsätzlich gegen eine Bebauung aussprechen, aber um eine maßvolle Bebauung bitten.

Zu der widerrechtlichen Erdanschüttung auf dem Grundstück, erklärt Herr Kiefer, dass diese bereits anhängig in einem Verfahren bei der Bauaufsichtsbehörde ist.

Er weist aber darauf hin, dass die beiden Sachverhalte getrennt voneinander zu beurteilen sind. Hier muss abgewartet werden, zu welchem Ergebnis die Bauaufsichtsbehörde kommt.

Die Beratung wird in der Sitzung unter TOP 7 fortgesetzt.