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Auszug - Anregung nach § 24 GO NRW: Bürgerinitiative Oberberg Süd für den Atomausstieg "Verbot von Schottergärten und Erlass einer entsprechenden Freiflächengestaltungssatzung"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen, Im Grünen Tal, um 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Vorländer stellt kurz die Bürgerinitiative Oberberg Süd für den Atomausstieg vor und schildert in einem engagierten Vortrag ihr Anliegen.

Sie weist auf verschiedene negative Aspekte von Schottergärten hin und appelliert an die Politik und die Verwaltung Schottergärten bei allen Planungen zukünftig auszuschließen bzw. nach Möglichkeit zu verbieten um eine zukunftsfähige, ökologische und klimagerechte Entwicklung in Waldbröl sicherzustellen.

 

Vorsitzender Steiniger bedankt für den Vortrag und verweist auf die Sitzung vom 16.12.2020. Die Beschlussfassung beinhaltete damals, dass die Verwaltung die Rechtslage prüfen soll.

Er bittet deshalb die Verwaltung etwas dazu sagen.

 

Herr Kiefer erklärt, dass die Verwaltung für eine generelle Gestaltungssatzung nach dem § 89 BauO NRW keine Rechtsgrundlage sieht, um flächenmäßig diese Art Satzung rechtlich sicher auf die Beine zu stellen. Rechtlich umsetzbar wäre die Festsetzung der gewünschten Aspekte in neuen Bebauungsplänen nach vorheriger entsprechender Abwägung und städtebaulicher Begründung. Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird dies von der Verwaltung bereits praktiziert. Er sieht diese Vorgehensweise als einen guten Weg an und empfiehlt diesen auch zukünftig so fortzuführen.

Aus Sicht der Verwaltung soll das Anliegen nicht über Verbote geregelt werden, die im Nachhinein im Vollzugsdefizit enden könnten, sondern über die rechtlichen Möglichkeiten der Bebauungsplanung und einem Appell mit zusätzlicher Information an die Bürgerinnen und Bürger.

 

StV. Pampus merkt an, dass das Verbot von Schottergärten bereits diskutiert wurde und sich der Ausschuss darüber einig ist, dass das Anlegen von Schottergärten keine Unterstützung finden darf. Sie denkt, dass der Weg der Bürgerberatung der richtige ist und empfiehlt, sich den Flyer der Gemeinde Reichshof anzuschauen.

Weiter könnte die Verringerung der Niederschlagswassergebühren für entsiegelte Flächen einerseits und die gleichzeitige Aufnahme von Schotterflächen als versiegelte Flächen mit entsprechender Gebühr anderseits, die Bürger von der Idee Schottergärten anzulegen abhalten.

 

StV. Wagner stimmt Herrn Kiefer zu, dass ein Verbot aufgrund der Rechtslage kein Weg ist der vom Ausschuss weiterverfolgt werden sollte.

Es soll anhand entsprechend gestalteter Bebauungspläne darauf geachtet werden, dass Schottergärten nicht weiter im Stadtgebiet Einzug finden.

Zudem merkt er an, dass nur sehr wenige Schottergärten in Waldbröl zu finden sind.

Wege und Mittel der Bürgeraufklärung könnten seiner Meinung nach im Umweltausschuss entwickelt werden.

 

Weiter werden die Möglichkeiten für die Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr besprochen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stimmt einstimmig der Auffassung der „Bürgerinitiative Oberberg Süd für den Atomausstieg“ zu, dass das Anlegen von Schottergärten keine ökologische Gartengestaltung darstellt. Vor diesem Hintergrund soll zukünftig in allen Bebauungsplanverfahren ein Verbot diskutiert werden. Allerdings lehnt der Ausschuss ein generelles Verbot ab und setzt anstatt dessen auf eine bessere Aufklärung der Bauherrinnen und Bauherrn. Hierzu beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, im Internetangebot der Stadt entsprechende Unterlagen einzustellen.