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Auszug - Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Schnörringen - westlicher Teil" - Beschlussvorlage III/497/2021 siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.04.2021  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6 Beschluss:III/497/2021
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen, Im Grünen Tal, um 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ausschussvorsitzender Steiniger entschuldigt sich für sein Fehlen bei den Ortsbesichtigungen und gibt die Diskussion frei.

 

StV. Giebeler merkt an, dass vor Ort schon relativ lange diskutiert wurde und der Ausschuss allgemein nicht davon angetan ist, diese sehr opulente Innenbereichsatzung im vollen Umfang zu genehmigen. Vor allem weil es sich um erhebliche Flächen handelt, die bei Satzungsbeschluss sofort bebaubar würden.

Die UWG sieht zurzeit nicht den Bedarf, die Flächen in dieser Größenordnung planungsrechtlich zu entwickeln. Wenn diese Innenbereichsatzung beschlossen werden soll dann nur, wenn diese weniger Flächen beinhaltet. Zudem sollten Flächen erst freigeben werden, wenn bei Ortsansässigen Bedarf besteht, so wie es in anderen Außenorten auch praktiziert wird.

 

StV. Pampus stimmt StV. Giebeler zu, dass nicht die kompletten Flächen in die Entwicklungssatzung aufgenommen werden sollen.

Vor Ort wurde darüber gesprochen, nur einen Teilbereich zu entwickeln. Hierzu wäre nochmal ein Vorschlag zu erarbeiten inwieweit man den mittleren Bereich aus der Satzungsvorlage herausnehmen kann um die Weitläufigkeit des Ortes Schnörringen zu erhalten und nicht durch eine zu enge Bebauung zu zerstören.

 

StV. Schneider-Jakobs weist darauf hin, dass die jetzige Struktur des Ortes vor allem durch landwirtschaftliche Gebäude geprägt ist und das typische Ortsbild zerstört werde, wenn man die komplette Fläche zum Bebauen freigibt. Einer bebaubaren Fläche in diesem Ausmaß stimmt sie deshalb ebenfalls nicht zu und würde es für sinnvoll halten, zu wissen, was der jetzige Eigentümer plant zu bauen.

 

StV. Giebeler wirft ein, dass es hilfreich wäre, wenn der neue Eigentümer eine Entwurfsplanung vorlegt.

 

StV. Pampus gibt zu bedenken, dass wenn eine Innenbereichssatzung beschlossen wird, der Eigentümer dem Ausschuss zwar einen Entwurf für die geplante Bebauung vorlegen kann, sich aber im Endeffekt nicht daran halten muss. In der jetzigen Situation nützt es nichts, wenn sich der Ausschuss eine Planung vorlegen lässt.

 

Herr Kiefer merkt an, dass sich die Bebaubarkeit nach Satzungsbeschluss und Veröffent-

lichung nach § 34 BauGB richtet. Das heißt, dass ein mögliches Bauvorhaben sich in die umgebende Bebauung einfügen muss. Es wird primär um eine Einzelgebäudeentwicklung gehen in der die Genehmigungsbehörde der Oberbergische Kreis ist. Deshalb hat man dann nicht die Möglichkeit entsprechende Festsetzungen wie im Rahmen eines Bebauungsplanes vorzunehmen.

 

Vorsitzender Steiniger hält fest, dass dies bedeutet, dass der Ausschuss den Antrag in dieser Form ablehnt. Die Verwaltung soll an den Bauherrn herantreten und ihn darauf hinweisen seine Planungen zu überdenken. Er richtet die Frage an Herrn Kiefer wie weiter verfahren werden kann.

 

Herr Kiefer schlägt vor, das die Verwaltung für die nächste Stadtentwicklungssitzung einen entsprechenden Entwicklungssatzungsvorschlag entwickelt, wie eine Plangebietsabgrenzung   aussehen könnte, welche städtebaulich sinnvoll begründbar ist und auch gleichzeitig versucht die im Ausschuss genannten Aspekte zu berücksichtigen.

 

Vorsitzender Steiniger vermerkt, dass der Beschlussvorschlag einstimmig abgelehnt ist.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt einstimmig die Aufstellung einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Schnörringen westlicher Teil“ ab. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.