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Auszug - Baulandausweisung "Hinterlandbebauung Feldstraße 15 in Waldbröl"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen, Im Grünen Tal, um 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Pampus gibt an, dass sie eine Bebauung dort falsch findetWie eben vor Ort besprochen, rden Präzedenzfälle geschaffen, wenn eine Bebauung genehmigt werde.

Wenn der Bauherr einen positiven Vorbescheid erlangt und die Fristen verstreichen sst, dann kann er keinen Rechtsanspruch daraus ableiten.

Falls man sich auf eine Bebaubarkeit einigt, muss konkret festlegt sein, wie dieuser angeordnet werden um die Nachbarschaft zu schützen.

 

Aus der Sicht von StV. Giebeler sollte eine Bebaubarkeit möglich sein. Vor allem da es schon mal einen positiven Vorbescheid gab. Der Bauherr hat zwar die Frist verstreichen lassen, aber das ist in anderen Fällen auch schon vorgekommen. Um jetzt eine Bebaubarkeit auszuschließen, müssten schon sehr gute Gründe genannt werden, die seiner Meinung nicht vorliegen.

 

StV. Wagner stimmt in diesem Punkt StV. Giebeler zu. Wenn die Zahl der geplanten Häuser reduziert würde, könnte man eine Bebauung zulassen.

 

Vorsitzender Steiniger lt fest, dass der Ausschuss sich einig ist, dass auf dem Grundstück kein Zehnfamilienhaus entstehen darf. Im gewissen Rahmen kann er sich eine Bebauung ebenfalls vorstellen.

 

StV. Pampus merkt an, dass der Bauherr einen Vorschlag r eine alternative Bebauung unterbreiten soll.

Zudem sollte, auch wenn zurzeit keine Bauwünsche r die Parzellen 146 und 187 bestehen, der gesamte Bereich mit einbezogen werden, damit zumindest eine Durchfahrtsmöglichkeit geschaffen werden kann. Sinn würde es ihrer Meinung nach machen, einen Bebauungsplan zu entwickeln, um die Bauvorhaben vernünftig steuern zu können.

 

StV. Schneider-Jacobs findet eine Nachverdichtung in diesem Bereich sinnig, aber nicht in der geplanten Größenordnung. Sie unterstützt den Vorschlag von Frau Pampus, die Bauvorhaben über einen Bebauungsplan zu regeln.

 

 

Auch StV. M. Steiniger stimmt der jetzigen geplanten Hinterlandbebauung nicht zu. Der Bau eines Einfamilienhauses und eine Änderung des Bebauungsplans könnten aber nochmal neu diskutiert werden. Die Zuwegung sollte aus seiner Sicht zukünftig über das Grundstück 524 erfolgen und nicht wie aktuell über das Grundstück 525. Die Zufahrten der Nachbarschaft wurden durch den massiven Lastkraftwagenverkehr zerstört was in Zukunft vermieden werden muss.

 

StV. Giebeler stimmt dem Vorschlag von Frau Pampus zu. Zudem soll der Bauherr dem Ausschuss eine neue Planung r die Hinterlandbebauung vorlegen.

 

Herr Kiefer appelliert, dass das gesamte Areal städtebaulich betrachtet und einer entsprechenden sinnhaften und auch angepassten baulichen Entwicklung zugehrt werden sollte und nicht nur versucht wird, planungsrechtlich ein Gebäude zu platzieren.

 

Vorsitzender Steiniger nimmt den Appell von Herrn Kiefer als Schlusswort und merkt an, dass kein Beschluss gefasst werden muss. Die Verwaltung soll mit dem Bauherrn Kontakt aufnehmen und einen städtebaulich sinnvollen und der Örtlichkeit angepassten Entwurf ausarbeiten.