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Vorsitzender Steiniger verweist auf die letzte Sitzung. Er erklärt, dass der Passus der den „Ausschuss in den Fällen des § 34 und § 35 BauGB ermächtigt zu entscheiden, wenn eine Ablehnung durch die Verwaltung vorliegt“ aus der Zuständigkeitsregelung des Ausschusses herausgenommen werden soll. Bei der letzten Sitzung war der Ausschuss sich einig, dass der Fall bislang noch nie vorgekommen ist und man der Verwaltung rechtmäßiges Handeln unterstellt, wodurch es durch den Ausschuss nicht zu einer abweichenden Einschätzung kommen würde. Es handelt sich laut Vorsitzendem Steiniger um eine nicht angebrachte Art einer Rechtmäßigkeitsprüfung die sich der Ausschuss vorbehält. Deswegen plädiere er dafür, diese Entscheidungskompetenz des Ausschusses aus der Zuständigkeitsordnung herauszunehmen. StV. Giebeler empfiehlt der Verwaltung, die Verfahrensweise zur Änderung der Zuständigkeitsordnung im Vorfeld zur nächsten Ratssitzung zu klären.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat die Änderung der Zuständigkeitsregelung, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung „in den Fällen der §§ 34 und 35 BauGB entscheidet, wenn die Verwaltung ablehnt.“
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