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Auszug - Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen, Im Grünen Tal, um 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die letzte Sitzung. Er erklärt, dass der Passus der den Ausschuss in den Fällen des § 34 und § 35 BauGB ermächtigt zu entscheiden, wenn eine Ablehnung durch die Verwaltung vorliegt aus der Zuständigkeitsregelung des Ausschusses herausgenommen werden soll.

Bei der letzten Sitzung war der Ausschuss sich einig, dass der Fall bislang noch nie vorgekommen ist und man der Verwaltung rechtmäßiges Handeln unterstellt, wodurch es durch den Ausschuss nicht zu einer abweichenden Einschätzung kommen würde.

Es handelt sich laut Vorsitzendem Steiniger um eine nicht angebrachte Art einer Rechtmäßigkeitsprüfung die sich der Ausschuss vorbehält. Deswegen plädiere er dafür, diese Entscheidungskompetenz des Ausschusses aus der Zuständigkeitsordnung herauszunehmen.

StV. Giebeler empfiehlt der Verwaltung, die Verfahrensweise zur Änderung der Zuständigkeitsordnung im Vorfeld zur nächsten Ratssitzung zu klären.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat die Änderung der Zuständigkeitsregelung, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderungin den Fällen der §§ 34 und 35 BauGB entscheidet, wenn die Verwaltung ablehnt.“