Bürgerinformationssystem
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StV. R. Helzer stellt die Frage, ob die Verwaltung ein stellvertretendes Mitglied aus der Verwaltung namentlich benennen muss – in Anlehnung an die namentliche Benennung der Fraktionen. Die Argumentation, ohne namentliche Benennung eine höhere Flexibilät zu erreichen, trifft auf die Fraktionen ebenfalls zu. Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass Herr Eckhard Becker als bisheriges Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Waldbröl (SWW) GmbH ausscheidet, ebenso Frau Petra Döhl-Becher als dessen Stellvertreterin. Des Weiteren nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die zukünftige Besetzung des Aufsichtsrates im Sinne des § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Waldbröl (SWW) GmbH erfolgt.
Die Verwaltung wird prüfen, ob die stellvertretenden Mitglieder im Aufsichtsrat, die von den Fraktionen gestellt werden, namentlich benannt sein müssen. |
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