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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl zur Ratssitzung am 19.05.2021 "Zuständigkeitsregelung im Betriebsausschuss"  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
IV/557/2021 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl zur Ratssitzung am 19.05.2021 "Zuständigkeitsregelung im Betriebsausschuss"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Sachverhalt:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses um folgende Punkte zu ergänzen:

  • Planung, Durch- und Ausführung von Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung kommunaler Abwasseranlagen
  • Konzepte zur Abwasserbeseitigung, einschließlich der erforderlichen Einzelentscheidungen

Es handelt sich hierbei um redaktionelle Ergänzungen, da in der geübten Praxis ohnehin bereits so verfahren wird.

Auf Nachfrage des StV Steffens erklärte Herr Kujbida, dass er die Schaffung von Doppelstrukturen durch Erweiterung der Zuständigkeit des Betriebsausschusses nicht sehe.

Herr Kujbida versteht den Betriebsausschuss als Kontrollgremium, dem gegenüber Berichtserstattungspflicht besteht. Einen Eingriff in die Betriebsführung und somit in das operative Geschäft der Stadtwerke Waldbröl sieht Herr Kujbida derzeit nicht.

 

Nachtrag im Protokoll:

Verweis auf § 5 Abs. 5 S. 3 EigVO NRW Betriebsausschuss

Die Betriebssatzung kann dem Betriebsausschuss die Entscheidung in weiteren Angelegenheiten übertragen, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören. „

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführung einstimmig zur Kenntnis.