Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses um folgende Punkte zu ergänzen:
Es handelt sich hierbei um redaktionelle Ergänzungen, da in der geübten Praxis ohnehin bereits so verfahren wird. Auf Nachfrage des StV Steffens erklärte Herr Kujbida, dass er die Schaffung von Doppelstrukturen durch Erweiterung der Zuständigkeit des Betriebsausschusses nicht sehe. Herr Kujbida versteht den Betriebsausschuss als Kontrollgremium, dem gegenüber Berichtserstattungspflicht besteht. Einen Eingriff in die Betriebsführung und somit in das operative Geschäft der Stadtwerke Waldbröl sieht Herr Kujbida derzeit nicht.
Nachtrag im Protokoll: Verweis auf § 5 Abs. 5 S. 3 EigVO NRW – Betriebsausschuss „Die Betriebssatzung kann dem Betriebsausschuss die Entscheidung in weiteren Angelegenheiten übertragen, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören. „
Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführung einstimmig zur Kenntnis.
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