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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl zur Ratssitzung am 19.05.2021 "Minderung der Regenwassergebühr als Anreiz für Maßnahmen des Klimaschutzes"//Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 19.05.2021 "Satzungsänderung im Abwasserbeich"  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
IV/556/2021 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl zur Ratssitzung am 19.05.2021 "Minderung der Regenwassergebühr als Anreiz für Maßnahmen des Klimaschutzes"//Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 19.05.2021 "Satzungsänderung im Abwasserbeich"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung des Stadtrats am 19.05.2021Satzungsänderung im Abwasserbereich“

 

 

CDU- Antrag Sachverhalt:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beauftragt die Verwaltung Möglichkeiten der Regenwassergebührenminderung in die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Waldbröl mit aufzunehmen.

Die Minderungstatbestände sehen wie folgt aus:

  1. Dachflächen mit einem qualifizierten Gründach werden zu 50 % als bebaute Grundstücksfläche angerechnet.

 

  1. Bei Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage mit Anschluss des Überlaufs an die öffentliche Kanalisation wird die abflusswirksame Fläche, von der Oberflächenwasser der Regenwassernutzungsanlage zugeführt wird, reduziert

2.1 bei einer Größe von bis zu 200 m²

2.1.1. um 10 % bei einem Fassungsvermögen der Anlage von mindestens 2 m³

2.1.2. um 25 % bei einem Fassungsvermögen der Anlage von mindestens 4 m³

2.1.3. um 50 % bei einem Fassungsvermögen der Anlage von mindestens 6 m³

 

2.2. bei einer Größe von mehr als 200 m²

2.2.1. um 10 % bei einem Verhältnis von Anlagengröße (m³) zur abflusswirksamen Fläche (m²) größer oder gleich 0,01.

2.2.2. um 25 % bei einem Verhältnis von Anlagengröße (m³) zur abflusswirksamen Fläche (m²) größer oder gleich 0,02.

2.2.3. um 50 % bei einem Verhältnis von Anlagengröße (m³) zur abflusswirksamen Fläche (m²) größer oder gleich 0,03.

 

Bei Flächen im Sinne von 2.2) ist auf Verlangen der Stadt Nachweis zu erbringen, dass der

Niederschlagswasserverbrauch in Höhe der vorhergesehenen prozentualen Reduzierung

erfolgt. Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt keine oder nur die nachgewiesene

geringere Reduzierung gemäß o. g. Staffelung.

 

  1. Flächen, die in eine Versickerungsanlage mit Anschluss des Überlaufs an die öffentliche Regenentwässerung abgeleitet werden, werden zu 50 % als bebaute Grundstücksfläche angerechnet.

 

 

SPD-Antrag Sachverhalt:

 

„Der Rat der Marktstadt Waldbröl beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie eine Änderung unserer Abwassersatzung aussehen kann, die auf Antrag eine Befreiung von Anschlusszwang an den Oberflächenkanal möglich macht. Voraussetzung dafür muss sein, dass das anfallende Regenwasser auf dem Grundstück zur Nutzung und Versickerung verbleiben kann. Außerdem soll die Verwaltung die Auswirkungen auf die Gebühren kalkulieren.

 

Die Ergebnisse sind dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beratung und Abstimmung zu bringen.“

 

Begründung:

Es ist widersinnig, immer mehr Regenwasser schnell über Kanäle abzuleiten und immer mehr Regenrückhalteanlagen zu bauen, damit weiteres Hochwasser vermieden wird. Gleichzeitig entziehen wir dem Boden damit das dringend benötigte Wasser und fördern Bodentrockenheit und das Absterben von Bäumen. Das Nutzen von Regenwasser ist sinnvoll und entlastet die Trinkwasserversorgung.

 

StV Wagner betonte die verbundenen Klimaschutzziele mit diesem Projekt, dass es sich um eine Entlastung für die Kanalisation handelt und Anreize dafür geschaffen werden sollten.

 

StV Greb äußerste seine Bedenken, dass der Verwaltungsaufwand mehr Kosten verursachen würde und es sich um eine Umverteilung der Kosten handelt.

 

StV Wagner entgegnete diesem Einwand mit der Begründung, dass die Entlastung die „Verluste“ ausgleichen, da es sich hierbei auch um eine kostspielige Investition für den Eigentümer handelt.

 

Die Fraktion der SPD unterstützte den Umweltgedanken und den positiven Schub für das Image der Marktstadt Waldbröl und unterstrich, dass es sich zunächst um eine Prüfung des Sachverhalts handelt. Zunächst müsste in Erfahrung gebracht werden, ob und wie die Satzung geändert werden könnte. Die Starkregenereignisse sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Betriebsleiter und der Betriebsführer des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl wird beauftragt, diese Satzungsänderung zu prüfen und die damit verbundenen Änderungen bzgl. des Verwaltungsaufwand und der Gebührenminderung oder ggfs. der Umverteilung zu prüfen und dem Ausschuss vorzustellen.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Betriebsausschuss angenommen.