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Der Oberbergische Kreis plant die Errichtung einer Schnellbuslinie zwischen Waldbröl und Ruppichteroth nach Hennef; diese soll ausschließlich entlang der B478 geführt werden. Betriebszeiten wären Montag bis Freitag 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Samstag 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Sonntag 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Montag bis Freitag wäre von 05.00 Uhr bis 08.00 Uhr eine 30minütige Taktung vorgesehen, Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr eine 60minütige Taktung, samstags eine 60minütige Taktung und Sonntags eine 120minütige Taktung. Der Schülerverkehr soll durch eine „Schleife über Bladersbach“ mit 3 Fahrten am Tag abgedeckt werden.
Die an die Schnellbuslinie angrenzenden Ortschaften Harscheid, Benroth, Propach, Geilenkausen, Bladersbach, Niederhausen, Rossenbach, Hoff, Ruh und als Endpunkt der zentrale Omnibusbahnhof in Waldbröl werden zusätzlich mit dem Taxibus erschlossen; quasi als Zulieferverkehr für die Schnellbuslinie.
Heute beträgt die Fahrzeit vom KKH Waldbröl bis zum BHF Hennef 52 Minuten (ohne Schleife Bladersbach). Mit dem Schnellbus beträgt die Fahrzeit 49 Minuten. Die zeitliche Einsparung ist eher unbedeutend, weil bereits heute keine Umwege gefahren werden und eine hohe Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren werden kann. Was sich ändert, ist der Fahrkomfort durch die Zeittaktung. Ferner werden Busse der neuesten Generation mit EURO 6-Abgasnorm und WLan eingesetzt. Entgegen der Vorlage wird auch sonntags von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr im 60-Minuten-Takt gefahren.
Die Antriebsart ist offen und steht im Belieben der RSVG als Konzessionsinhaber. Nach Hinweis von StV. Strutz wird mitgeteilt, dass spätestens nach zwei Jahren eine Evaluierung durchgeführt wird. Dies hängt davon ab, wann die Fahrgastzahlen wieder stabil sind. Coronabedingt sind die Fahrgastzahlen stark zurückgegangen.
Beschluss:
Der Ausschuss fasst mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Einführung einer Schnellbuslinie 53 mit ergänzender Taxibuslinie zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, geeignete Haltepunkte in den Ortslagen der Taxibuslinie zu bestimmen.
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