Bürgerinformationssystem
Herr Schröder teilt hierzu mit, dass der bisher in dieser Sache gestellte Antrag durch das Straßenverkehrsamt nicht anordnungsfähig ist. Zwei Varianten zur Errichtung dieser Tempo 30-Zone sind danach denkbar:
Die Herstellung von zwei Aufpflasterungen in dem Bereich zwischen dem einzelstehenden Haus auf der Grünenbacher Straße und der Ortslage und die Errichtung einer Ortseingangsverschwenkung auf der Höhe dieses einzelstehenden Hauses. Die Restfahrbahnbreite würde bei der Ortseingangsverschwenkung 3,25 m betragen. Der Beginn der Tempo 30-Zone würde vor der Ortseingangsverschwenkung beginnen und hinter der Ortslage Grünenbach an der Grünenbacher Straße enden.
Bei der Variante zwei würde die Ortseingangsverschwenkung wie vorstehend beschrieben ausgeführt und die Tempo 30-Zone soll auf der Grünenbacher Straße am Anfang der geschlossenen Bebauung beginnen.
Losgelöst davon, für welche Variante man sich entscheidet, ist diese Maßnahme nicht in den aktuellen Haushalt eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung die Antragsteller immer mit einem gewissen Anteil an den Kosten beteiligt haben. Stadtverordneter Wagner spricht sich dafür aus, noch einmal zu einem Grundsatzbeschluss zu kommen, ob dieses Verfahren in Zukunft beibehalten wird oder aufgehoben werden soll. Es sei wichtig, hier eine klare Linie für alle Anträge zu haben. Stadtverordnete Pampus weist auf die Erfahrung hin, dass, wo Aufpflasterungen gebaut wurden, sich der Durchgangsverkehr spürbar reduziert und damit eine deutliche Beruhigung der Verkehrssituation eintritt. Stadtverordneter Köppe spricht sich dafür aus, dass die Tempo 30-Zone für den kompletten Ort wahrgenommen werden muss; d. h. ab dem einzelstehenden Haus auf der Grünbacher Straße.
Es besteht Einvernehmen, dass die Fraktionen intern beraten, ob und wie die Kostenbeteiligung von Anliegern bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen weitergeführt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die beiden Aufpflasterungen zu ermitteln und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung mitzuteilen.
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