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Auszug - Erlass einer Hebesatzsatzung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Erlass einer Hebesatzsatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anja BrauerAktenzeichen:FBV/20/Steuern
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtkämmerin Brauer erläutert die Beschlussvorlage mit Hilfe einer Power Point Präsentation.

 

StV. Wagner spricht sich dafür aus, die vorgeschlagene Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10 %-Punkte auch bei dem Hebesatz für die Grundsteuer B vorzunehmen. Er betont, dass hierdurch in den Zeiten allgemeiner Preissteigerung ein positives Signal an die Bevölkerung ausgesendet werden solle.

 

StV. Greb erwidert, dass die FDP generell Steuersenkungen begrüßt. Er mahnt jedoch an, vor dem Hintergrund der eher geringen Entlastung, keine Symbolpolitik zu betreiben.

 

StV. Roger Helzer unterstützt die Ausführungen des StV. Wagner und betont, dass hierdurch ein positiver Akzent für Waldbröl gesetzt werden könne. Er beantragt, die Absenkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 %-Punkte auch für die Grundsteuer B anzuwenden.

 

StV. Pampus erklärt, dass man bei allem Verständnis für Steuersenkungen und einer Entlastung für die Bürger nicht in die Gefahr laufen dürfe, reine Symbolpolitik zu betreiben.

 

StV. Pfeiffer führt aus, dass für seine Fraktion die vorgeschlagene Senkung des Gewerbsteuerhebesatzes in Ordnung sei. Er regt an, bei der Absenkung des Hebesatzes für die Grunssteuer B die weitere finanzielle Entwicklung abzuwarten; gegebenenfalls könne man ja auch daran denken, Dinge aus dem sozialen Bereich wieder aufzugreifen, die bisher nicht ausreichend gefördert werden konnten.

 

StV. Andre Steiniger äert seine Verwunderung über die Absichten der SPD-Fraktion, da diese in der Vergangenheit stets für Steuersenkungen plädiert habe. Er erklärt, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage gefolgt ist und warnt davor, in einen sog. Jo-Jo-Effekt zu kommen, dass Steuerhebesätze jährlich erhöht oder gesenkt werden.

 

StV. Marmor erklärt, dass er gegen die beabsichtigte Senkung der Hebesätze votieren werde und begründet, dass für die finanzielle Entwicklung der Zukunft zur Zeit keine Prognose möglich sei. Er wirbt dar, das Jahr 2022 abzuwarten. Sollte sich die finanzielle Situation stabilisieren, könne man Mehreinnahmen zur Sanierung der Infrastruktur oder zum Schuldenabbau verwenden.

 

StV. Greb meint, dass der Hebesatz für die Gewerbsteuer nicht mit dem Hebesatz für die Grundsteuer B vergleichbar sei, da es bei der Gewerbesteuer auch darum gehe, ein positives Signal an die heimische Wirtschaft und Investoren zu senden.  

 

StV. Wagner entgegnet, dass, wenn die Stadt Waldbröl ein Zeichen setzen wolle, dies nicht nur einseitig geschehen dürfe.


Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl bei einer Gegenstimme, den aktuellen Hebesatz für die Grundsteuer B um 10 %-Punkte abzusenken.

 

2.  Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Matktstadt Waldbröl bei einer Gegenstimme die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzssatzung zu beschließen. Sie beinhaltet die bereits vorgestellte Absenkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 %-Punkte; die vorstehend beratene Absenkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B muss noch eingearbeitet werden.