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Auszug - Vorstellung des Bauvorhabens in Schnörringen "Im Siefen" durch Herrn Architekt Jörg Weber  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Neben Geilenkausener Straße 39, 16:15 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist zu diesem Thema auf die Ortsbesichtigung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2021.

Er begrüßt Herrn Architekt Jörg Weber, der das geplante Bauvorhaben seiner Bauherrenschaft auf dem Flurstück 202 in Schnörringen vorstellt.

Herr Weber erläutert die Planung. Die Unterlagen wurden mit der Einladung versandt.

Er weist darauf hin, dass sich die Bauherren eine Verschiebung der Satzungsgrenze wünschen, um das Gebäude besser zu positionieren. Durch eine Anschüttung direkt an der Satzungsgrenze für eine Terrasse würden Abstandsflächen ausgelöst. Die Bauherren möchten aber gerne das Haus an dieser Stelle errichten, um eine Hofsituation zu schaffen. Es soll lediglich ein Wohnhaus für die Familie entstehen. Es sei nicht beabsichtigt später noch weitereuser zu errichten. Der alte Fahrzeugunterstand an der Stelle des Neubaus soll abgerissen werden. Die anderen Altgebäude sollen zukünftig wieder hergerichtet werden.

 

StV. Pampus erklärt für die SPD-Fraktion, dass man bisher die Befürchtung hatte, dass das große Grundstück von einem Investor in viele kleine Baugrundstücke aufgeteilt werde und dadurch ein Dorf im Dorf entstehen könnte. Da jetzt nur ein Gebäude entstehen soll, habe die SPD kein Problem damit die Satzungsgrenze etwas zu verschieben, um die Planung zu realisieren. Sie stellt einen entsprechenden Antrag.

 

StV. K. Hein gibt zu bedenken, dass die dörfliche Struktur erhalten bleiben soll. Das geplante Haus passe nicht in diese Struktur. Allein die Dachform empfinde sie als nicht passend, da überwiegend Satteldächer vorhanden sind.

 

Herr Kiefer hrt aus, dass sich die Abgrenzung der Entwicklungsatzung an der Fchennutzungsplandarstellung orientiert habe und auf Wunsch des Ausschusses der Hang rausgenommen wurde.

Innerhalb einer Entwicklungsatzung richtet sich das spätere Bauvorhaben nach § 34 BauGB, so dass man keinen Einfluss auf die Dachform habe.

 

StV. M. Steiniger erklärt, dass das Gebäude auch Richtung Norden verschoben werden könne und die Frage, was mit den Altgebäuden passiert, nicht komplett geklärt ist.

 

StV. Giebeler gibt zu bedenken, dass das Gebiet trotz allem komplett bebaubar sei, auch wenn der Eigentümer jetzt nur ein Gebäude bauen will.

 

Nach weiterer Diskussion wird über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Verschiebung der Satzungsgrenze abgestimmt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschussr Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Verwaltung zu beauftragen, die Satzungsgrenze entsprechend dem Anlageplan zu verändern.