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Auszug - Errichtung eines Lärmschutzwalls  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Hinweise anlässlich der aktuellen Coronapandemie: 1. An Sitzungen dürfen nur immunisierte (vollständig geimpfte oder genesene) oder getestete Personen teilnehmen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung wird empfohlen, dass sich auch Immunisierte im Vorfeld der Sitzung tagesaktuell selbst testen bzw. testen lassen. 2. Beim Betreten des Gebäudes ist bis zum Sitzplatz eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen
I/632/2021 Errichtung eines Lärmschutzwalls
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordnete Nowak-Schöbel erläutert den Antrag und weist auf die von der Straße ausgehende erhebliche Lärmbelästigung hin. Darüber hinaus sei es sinnvoll, im bezeichneten Bereich Kontrollen durchzuführen, um überhöhte Geschwindigkeiten einzudämmen und damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.

 

Stadtverordneter Wagner erklärt, dass seine Fraktion sich dem Antrag anschlien kann. Er bittet den Antrag dahingehend zu erweitern, dass für den in Rede stehenden Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h beantragt wird.

 

Stadtverordneter Roger Helzer weist darauf hin, dass dort auch zahlreiche Wildunfälle zu verzeichnen sind; es würden auch jetzt schon Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Stadtverordneter Greb unterstützt den vorliegenden Antrag ebenfalls.

 

Herr Kiefer weist darauf hin, dass der zuständige Straßenbaulastträger, Straßen NRW, bisher in diesem Bereich keine Schutzmaßnahmen vorgesehen hat, da dort offensichtlich kein erhöhtes Gefährdungspotential gesehen werde. Von daher halte er die Anlage eines Lärmschutzwalls auch für schwierig umzusetzen.


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beauftragt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Verwaltung, sich mit dem Landesbetrieb Straßen NRW in Verbindung zu setzen und sich dafür einzusetzen, Lärmschutzmessungen durchzuführen. Je nach Ergebnis, soll die Errichtung eines Lärmschutzwalls oder die Errichtung von Lärmschutzwänden der L 324 in Höhe des Rentnersweges sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h beantragt werden.