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Auszug - Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.1.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Hinweise anlässlich der aktuellen Coronapandemie: 1. An Sitzungen dürfen nur immunisierte (vollständig geimpfte oder genesene) oder getestete Personen teilnehmen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung wird empfohlen, dass sich auch Immunisierte im Vorfeld der Sitzung tagesaktuell selbst testen bzw. testen lassen. 2. Beim Betreten des Gebäudes ist bis zum Sitzplatz eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen
I/641/2021 Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Strutz erläutert, dass die örtliche Umsetzung von Feuerwerksverboten ein Mosaikstein sei, um eine weitere unnötige Verschlimmerung der dramatischen Krankenhaussituation zu verhindern.

 

rgermeisterin Weber weist darauf hin, dass ein flächendeckendes Feuerwerksverbot für das komplette Gemeindegebiet rechtlich nicht zulässig ist, sondern die betroffenen Orte definiert sein müssen. Auffällig sei, dass die hohen Infektionszahlen im Oberbergischen Kreis teilweise durch sogenannte „Corona-Partys“ verursacht werden, bei denen sich Personen bewusst infizieren wollen, um nachher als Genesene zu gelten und sich nicht mehr impfen lassen zu müssen.

 

Herr Becker berichtet von den umfangreichen Kontrollen des Ordnungsamtes, die letzten Silvester durchgeführt wurden und den damit verbundenen Schwierigkeiten. Stadtverordneter Roger Helzer erklärt, dass das Recht durchgesetzt werden muss und jedes Verbot nur wirksam sein könne, wenn die Einhaltung kontrolliert werde. Natürlich sei es wichtig, die Krankenhäuser zu entlasten. Stadtverordneter Hennlein ergänzt, dass es um Grundsätzliches gehe. Es sei klar, dass sich die Mehrheit an gesetzliche Vorschriften halte und bei denen dies nicht der Fall sei, müsse eine klare Ansage erfolgen. Stadtverordneter Greb spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen, da das Infektionsrisiko außerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten gering sei.

 

Stadtverordneter Wagner stellt fest, dass ein Verbot nur insoweit wirksam ist, als es auch durchgesetzt werden kann. Da das Ordnungsamt nicht überall sein könne, gebe es nur eine Verlagerung des Problems.

 


Beschluss:

 

Der Rat lehnt bei 8 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und 26 Nein-Stimmen den vorliegenden Antrag auf Verhängung eines Feuerwerksverbotes an publikumsträchtigen Plätzen ab.