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Auszug - Haushaltsstelle Zuschuss zu sozialen Einrichtungen; Anträge der evangelischen Kirchengemeinde und des Vereins Hilfe für Kinder und Jugendliche e. V.  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sonstiger Sitzungsort
Ort:
 
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Kronenberg, erklärt, dass die bisherige Verfahrensweise zur Zahlung der Zuschüsse an die beiden Antragst

 

Der Vorsitzende, Herr Kronenberg, erklärt, dass die bisherige Verfahrensweise zur Zahlung der Zuschüsse an die beiden Antragsteller in den letzten Jahren nicht optimal gewesen ist. Er kritisiert, dass bisher die Zuschüsse aus dem „Topf für freiwillige Ausgaben“ nur dann gegen Ende des Jahres ausgezahlt wurden, wenn noch entsprechende Mittel verfügbar waren. Die Antragsteller wussten bis dahin nicht, ob überhaupt ein Zuschuss -  und wenn ja in welcher Höhe  - gewährt wird, obwohl die soziale Arbeit im Laufe des Jahres geleistet wurde.

 

Für das von Nürnberg geförderte Integrationsprojekt wurden für 2005 als von der Stadt aufzubringende Eigenmittel 28.000 Euro vorgesehen und auch von der Kommunalaufsicht genehmigt. Da dieses Projekt nach angekündigter Entscheidung aus Nürnberg nun erst ab Dezember 2005 beginnen kann, werden hier erhebliche Mittel eingespart.

 

Es soll daher bereits jetzt über die Anträge entschieden und die Mittel bei Vorlage der Abrechnungen der Ev. Kirchengemeinde und des Vereins Hilfe für Kinder und Jugendliche für das Jahr 2004 auch ausgezahlt werden.

 

Zukünftig soll der Rat im Rahmen einer Prioritätenliste sicherstellen, dass die im Haushalt vorgesehenen 51.129 Euro auch tatsächlich in voller Höhe für soziale Zwecke zur Verfügung stehen und nicht durch Mehrausgaben an anderer Stelle und Deckelung der freiwilligen Ausgaben insgesamt durch die Kommunalaufsicht im Ergebnis gekürzt werden. Damit soll dringend benötigte Planungssicherheit für die in sozialen Belangen tätigen Organisationen gewährleistet werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die von der Kommunalaufsicht freigegebenen Eigenmittel für das Integrationsprojekt zweckgebunden waren und Einsparungen nicht ohne weiteres für andere Zwecke verwendet werden können. Auch auf die haushaltsrechtliche Problematik insgesamt hinsichtlich Deckelung und Freigabe der „freiwilligen Ausgaben“ durch die Kommunalaufsicht wird nochmals hingewiesen.

 

Es wird dennoch folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat zu beschließen, der umgehenden Auszahlung der beantragten Zuschüsse von jeweils 8.000 Euro an die Ev. Kirchengemeinde und den Verein Hilfe für Kinder und Jugendliche zuzustimmen, wenn die Abrechnung der jeweiligen Träger für das Jahr 2004 vorliegt.

 

Hinweis:

 

In der Sitzung war von der Verwaltung berichtet worden, die Zuschüsse für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (Eine-Welt-Aktion, Projekt der Gesamtschule Waldbröl, CVJM/Tansania) seien gestrichen worden. Diese Aussage ist so nicht richtig und muss korrigiert werden. Gestrichen wurden die pauschalen Zuschüsse des Landes in Höhe von zuletzt jährlich 3.996,30 Euro, die dann über das Sozialamt auf die drei Organisationen verteilt wurden.

Die Zuschüsse sind jetzt jährlich beim Land zu beantragen, Antragstellung wird über das Haupt- und Personalamt abgewickelt, für 2005 wurden 1.900 Euro (10 Cent je Einwohner) bewilligt und auf die drei Träger verteilt.