Bürgerinformationssystem
Der
Vorsitzende, Herr Kronenberg, erklärt, dass die bisherige Verfahrensweise zur
Zahlung der Zuschüsse an die beiden Antragsteller in den letzten Jahren nicht
optimal gewesen ist. Er kritisiert, dass bisher die Zuschüsse aus dem
„Topf für freiwillige Ausgaben“ nur dann gegen Ende des Jahres
ausgezahlt wurden, wenn noch entsprechende Mittel verfügbar waren. Die
Antragsteller wussten bis dahin nicht, ob überhaupt ein Zuschuss - und wenn ja in welcher Höhe - gewährt wird, obwohl die soziale Arbeit im
Laufe des Jahres geleistet wurde. Für das
von Nürnberg geförderte Integrationsprojekt wurden für 2005 als von der Stadt
aufzubringende Eigenmittel 28.000 Euro vorgesehen und auch von der
Kommunalaufsicht genehmigt. Da dieses Projekt nach angekündigter Entscheidung
aus Nürnberg nun erst ab Dezember 2005 beginnen kann, werden hier erhebliche
Mittel eingespart. Es soll
daher bereits jetzt über die Anträge entschieden und die Mittel bei Vorlage der
Abrechnungen der Ev. Kirchengemeinde und des Vereins Hilfe für Kinder und
Jugendliche für das Jahr 2004 auch ausgezahlt werden. Zukünftig
soll der Rat im Rahmen einer Prioritätenliste sicherstellen, dass die im
Haushalt vorgesehenen 51.129 Euro auch tatsächlich in voller Höhe für soziale
Zwecke zur Verfügung stehen und nicht durch Mehrausgaben an anderer Stelle und
Deckelung der freiwilligen Ausgaben insgesamt durch die Kommunalaufsicht im
Ergebnis gekürzt werden. Damit soll dringend benötigte Planungssicherheit für
die in sozialen Belangen tätigen Organisationen gewährleistet werden. Die
Verwaltung weist darauf hin, dass die von der Kommunalaufsicht freigegebenen
Eigenmittel für das Integrationsprojekt zweckgebunden waren und Einsparungen
nicht ohne weiteres für andere Zwecke verwendet werden können. Auch auf die
haushaltsrechtliche Problematik insgesamt hinsichtlich Deckelung und Freigabe
der „freiwilligen Ausgaben“ durch die Kommunalaufsicht wird
nochmals hingewiesen. Es wird
dennoch folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Der
Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat zu beschließen,
der umgehenden Auszahlung der beantragten Zuschüsse von jeweils 8.000 Euro an
die Ev. Kirchengemeinde und den Verein Hilfe für Kinder und Jugendliche
zuzustimmen, wenn die Abrechnung der jeweiligen Träger für das Jahr 2004
vorliegt. Hinweis: In der Sitzung war von der Verwaltung berichtet worden, die Zuschüsse für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (Eine-Welt-Aktion, Projekt der Gesamtschule Waldbröl, CVJM/Tansania) seien gestrichen worden. Diese Aussage ist so nicht richtig und muss korrigiert werden. Gestrichen wurden die pauschalen Zuschüsse des Landes in Höhe von zuletzt jährlich 3.996,30 Euro, die dann über das Sozialamt auf die drei Organisationen verteilt wurden. Die
Zuschüsse sind jetzt jährlich beim Land zu beantragen, Antragstellung wird über
das Haupt- und Personalamt abgewickelt, für 2005 wurden 1.900 Euro (10 Cent je
Einwohner) bewilligt und auf die drei Träger verteilt. |
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