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Gemeinsam mit diesem Antrag wird der unter TOP 6.3.2 aufgeführte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Bildung eines Haushaltsansatzes für Umweltzwecke behandelt.
Stadtverordneter Strutz erläutert, dass die Zurverfügungstellung von jeweils 30.000,00 € für die Jahre 2021 bis 2024 für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen punktuell bedarfsgerechtes Handeln schnell ermöglichen.
Stadtverordnete Hein führt aus, dass die seinerzeit aus dem Haushaltsplanentwurf für 2022 gestrichene Position 1.14 Umweltschutz wieder aktiviert werden müsse, um überhaupt tätig werden zu können. Dies könnten beispielsweise die Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept und die Erarbeitung von Projekten im Bereich Umweltschutz, Umweltvorsorge oder Maßnahmen zum Klimaschutz sein.
Stadtverordneter Wagner sagt, dass die Intention beider Anträge nachvollziehbar und richtig sei. Der Grundsatz der Haushaltsklarheit verpflichte jedoch zu einer genaueren Beschreibung der geplanten Ausgaben. Es gebe die Möglichkeit, einen entsprechenden Ansatz aufzunehmen und mit einem Sperrvermerk zu versehen, um bei Bedarf tätig werden zu können.
Stadtverordneter Greb wirbt dafür, bei allem Verständnis Maß zu halten und die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts zu bedenken. Man wisse nicht, wie die finanzielle Zukunft aussehe und vor diesem Hintergrund halte er es für kritisch, neue Ausgabepositionen zu schaffen.
Stadtverordnete Hein erwidert, dass bei einem entsprechenden Handlungsbedarf eine Haushaltsposition vorhanden sein müsse, auf die kurzfristig zurückgegriffen werden könne. Es sei bekannt, dass in der Vergangenheit in Waldbröl viel für den Klima- und Umweltschutz getan worden sei. Dies beziehe sich in erster Linie auf energetische Sanierung von Gebäuden. Wichtig sei auch, solche Maßnahmen zu fördern, die der Bürgerschaft die Möglichkeit einer Mitarbeit eröffnen.
Stadtverordneter Marmor weist darauf hin, dass der Umweltschutz eine Daueraufgabe ist, die ständigen Handlungsbedarf erfordert. Im Einzelfall würde jede Maßnahme vom Umweltausschuss beraten und anschließend über die Umsetzung entschieden.
Stadtverordneter Strutz schlägt die Bildung eines Ansatzes mit Sperrvermerk vor. Wichtig sei, dass bei Bedarf kurzfristig entschieden und gehandelt werden könne. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt bei 11 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ab.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, 10.000,00 € in den Haushalt einzustellen, um Umwelt-, Klima- oder Artenschutzmaßnahmen und entsprechende Projekte durchzuführen. Der Ansatz wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die vorgenannte beschlossene Bereitstellung von 5.000,00 € für die Anpflanzung von Bäumen im Innenstadtbereich ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses, sondern eine separate Aktion.
Stadtkämmerin Brauer informiert mit Hilfe eine PowerPoint-Präsentation über die bereits durchgeführten oder begonnenen Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz. Sie weist darauf hin, dass diese Aktivitäten oftmals als Bestandteil von Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Stadtverordneter Wagner erinnert an einen vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion betreffend die Vorortnutzung von Regenwasser auf den Grundstücken und bemängelt, dass dieser Antrag noch nicht beraten und entschieden wurde. Umweltschutz bestehe aus vielen Themenfeldern und die Vorortnutzung von Regenwasser gehöre hierzu.
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