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StV. Hein erklärt, dass die Anregung für den Antrag der neue Bußgeldkatalog sei, der eine Geldstrafe von 55 € für Radfahrer vorsieht, die unerlaubt gegen eine Einbahnstraße fahren. Viele Straßen im Stadtgebiet seien für die Freigabe für Radfahrer geeignet. Herr Schröder erläutert, dass eine solche Regelung bereits bei geeigneten Straßen eingeführt wird.
Beschluss:
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die vorhandenen Einbahnstraßen im Stadtgebiet auf die Eignung zur Freigabe für Fahrradfahrer in Gegenrichtung zu prüfen und bei Eignung entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen beim Straßenverkehrsamt Gummersbach zu beantragen. Ferner bittet der Ausschuss um einen Sachstandsbericht in einer der nächsten Sitzungen.
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