Bürgerinformationssystem
Wegen des Fahrbahnteilers in der abknickenden Vorfahrtsstraße „Venn-Gartenstraße“, die lediglich ein Rechtsabbiegen erlaubt, wird der Kalkberg in Richtung Schillerstraße als Abkürzung benutzt, was die Verkehrsmenge gerade zu den Berufsverkehrszeiten sehr erhöht. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Kalkberg von der Vennstraße aus mit VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ zu beschildern. Von Seiten der Ausschussmitglieder wir diese Auffassung nicht geteilt.
Beschluss:
Der Ausschuss Bauen und Verkehr spricht sich einstimmig gegen die Einrichtung einer „unechten“ Einbahnstraße für die Straße Kalkberg aus.
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