Bürgerinformationssystem
Forstrat Reifert vom Forstamt Waldbröl informiert die Anwesenden über bestehende Fördermöglichkeiten im Bereich des Wegebaus im Forstwesen. Er führt aus, dass die Forstbetriebsgemeinschaften Förderanträge stellen können. Gefördert werden Wegebaumaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen usw. mit einem Anteil von 70 %. Die Forstbetriebsgemeinschaften ihrerseits sind nicht in der Lage, den Anteil von 30 % zu übernehmen. Da die Wege überwiegend im Eigentum der Stadt Waldbröl stehen, macht es Sinn, dass die Stadt Waldbröl als Baulastträger den nicht gedeckten Anteil übernimmt. Durch den Beitritt als Mitglied zur Forstbetriebsgemeinschaft Schnörringen wurde die endgültige Grundlage gelegt, im Bereich beider Forstbetriebsgemeinschaften tätig zu werden. Die beiden Vorsitzenden der Forstbetriebsgemeinschaften, die Herren Romünder und Steiniger, sehen die oben geschilderte Vorgehensweise positiv. Bauhofleiter
Kappenstein legt Wert auf die Feststellung, dass es erforderlich ist,
entsprechende Haushaltsmittel in den Vermögenshaushalt zusätzlich einzustellen,
da der im Verwaltungshaushalt veranschlagte Etat allein für die laufende
Unterhaltung genutzt werden muss. Vorsitzender
Schneider berichtet über die Erfahrungen, die aus Nachbargemeinden vorliegen.
Er erhebt einen Verfahrensweg zum Antrag in der Form, dass die beiden
Forstbetriebsgemeinschaften jeweils für ihren Bereich eine Liste über die
Instandsetzung von Wirtschaftswegen erstellen, diese gemeinsam mit Bauhofleiter
Kappenstein werten und die Förderfähigkeit gemeinsam mit dem Forstamt
abklären. Nach der Erstellung einer
Prioritätenliste schafft die Verwaltung die entsprechenden haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen. Beschluss: Der Antrag des StV. Schneider wird in der vorher beschriebenen Form einstimmig angenommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||