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Auszug - Wirtschaftswegebau - Vortrag erfolgt in der Sitzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Forstrat Reifert vom Forstamt Waldbröl informiert die Anwesenden über bestehende Fördermög-lichkeiten im Bereich des Wegebaus

 

Forstrat Reifert vom Forstamt Waldbröl informiert die Anwesenden über bestehende Fördermöglichkeiten im Bereich des Wegebaus im Forstwesen. Er führt aus, dass die Forstbetriebsgemeinschaften Förderanträge stellen können. Gefördert werden Wegebaumaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen usw. mit einem Anteil von 70 %. Die Forstbetriebsgemeinschaften ihrerseits sind nicht in der Lage, den Anteil von 30 % zu übernehmen. Da die Wege überwiegend im Eigentum der Stadt Waldbröl stehen, macht es Sinn, dass die Stadt Waldbröl als Baulastträger den nicht gedeckten Anteil übernimmt. Durch den Beitritt als Mitglied zur Forstbetriebsgemeinschaft Schnörringen wurde die endgültige Grundlage gelegt, im Bereich beider Forstbetriebsgemeinschaften tätig zu werden. Die beiden Vorsitzenden der Forstbetriebsgemeinschaften, die Herren Romünder und Steiniger, sehen die oben geschilderte Vorgehensweise positiv.

 

Bauhofleiter Kappenstein legt Wert auf die Feststellung, dass es erforderlich ist, entsprechende Haushaltsmittel in den Vermögenshaushalt zusätzlich einzustellen, da der im Verwaltungshaushalt veranschlagte Etat allein für die laufende Unterhaltung genutzt werden muss.

 

Vorsitzender Schneider berichtet über die Erfahrungen, die aus Nachbargemeinden vorliegen. Er erhebt einen Verfahrensweg zum Antrag in der Form, dass die beiden Forstbetriebsgemeinschaften jeweils für ihren Bereich eine Liste über die Instandsetzung von Wirtschaftswegen erstellen, diese gemeinsam mit Bauhofleiter Kappenstein werten und die Förderfähigkeit gemeinsam mit dem Forstamt abklären.  Nach der Erstellung einer Prioritätenliste schafft die Verwaltung die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag des StV. Schneider wird in der vorher beschriebenen Form einstimmig angenommen.