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Stadtkämmerin Brauer erläutert die Beschlussvorlage mit Hilfe einer Power Point Präsentation. Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2020 vorliegen und mithin zum Abschlussstichtag 31.12.2020 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist.
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